Den Steuerberater zu wechseln ist meist kein leichter Schritt, aber Ihr gutes Recht, wenn Sie unzufrieden sind. In der Regel besteht ein enges Verhältnis zwischen Berater und Mandant, welches nicht von heute auf morgen beendet wird. Doch gerade, wenn es an Erreichbarkeit mangelt oder Sie sich nicht mehr gut beraten fühlen, ist es Zeit einen Wechsel in Betracht zu ziehen. Ein Wechsel ist grundsätzlich auch unterjährig problemlos möglich. Wir beraten Sie gerne, wann bei der Größe und Art Ihres Unternehmens der beste Zeitpunkt ist. Ob wir tatsächlich der neue passende Partner an Ihrer Seite sein könnten? Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden. Kontaktieren Sie uns und kommen Sie zu einem unverbindlichen Kennenlerngespräch an einen L&P-Standort Ihrer Wahl!
Gründe den Steuerberater wechseln zu wollen, sind vielseitig: So können einfach die Chemie oder Kommunikation nicht mehr stimmen. Sie wünschen sich eventuell eine bessere Erreichbarkeit oder Transparenz. Ein weiterer, nachvollziehbarer Grund kann sein, dass Sie sich nicht mehr umfassend Ihren wachsenden Bedürfnissen nach gut beraten fühlen. Dies kommt vor, wenn Sie beispielsweise eine steuerrechtlich optimierte Lösung Ihrer Branche entsprechend suchen, Ihre Unternehmensstruktur wandeln möchten oder eine Fusion anstreben. Um nur einige Beispiele und Bedürfnisse zu nennen, die sich über die Zeit verändern können. Oder sind Sie auf der Suche nach einer Kanzlei, die alles aus einer Hand anbietet von Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss über die Lohnbuchhaltung bis zur Vermögensabsicherung und Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen? In all diesen Fällen wären Sie bei uns genau richtig und umfassend gut beraten. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort, der jederzeit für Sie da ist. Gleichzeitig arbeiten wir effizient digital und unsere Fachberaterteams erarbeiten Hand in Hand mit unseren Branchenspezialisten die bestmögliche Lösung maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse.
Für Unternehmen ist ein Steuerberaterwechsel besonders dann sinnvoll, wenn die bisherige Betreuung nicht mehr zur Unternehmensgröße oder zur strategischen Ausrichtung passt. Je komplexer ein Unternehmen wird, desto wichtiger werden feste Ansprechpartner, klare Prozesse und eine Beratung, die über die laufende Deklaration hinausgeht.
Lehnen & Partner begleitet Unternehmen mit einem breiten Leistungsspektrum: von Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss über betriebswirtschaftliche Beratung bis hin zu Gestaltungsberatung, Nachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung.
Sie erhalten bei uns persönliche Ansprechpartner vor Ort und profitieren gleichzeitig von spezialisierten Fachberaterteams, digitalen Prozessen und standortübergreifender Zusammenarbeit.
Gemeinsam im Team mit all unseren über 250 Mitarbeitenden haben wir folgende Werte in der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten definiert, die unser Handeln bestimmen:
Ob wir menschlich wie fachlich zusammenpassen, würden wir gerne mit Ihnen gemeinsam herausfinden. Vereinbaren Sie direkt einen unverbindlichen, vertraulichen Termin mit einem Lehnen & Partner-Steuerberater an einem L&P-Standort Ihrer Wahl. Wir freuen uns Sie kennenzulernen!
Wir unterstützen Sie bei allen Etappen, wenn Sie sich für einen Wechsel zu uns entscheiden. Der Prozess umfasst einige Stufen, die wir mit Ihnen gemeinsam gehen. Im Folgenden erfahren Sie, wie wir bei einem Steuerberaterwechsel zu uns Schritt für Schritt vorgehen.
Erstgespräch – persönlich, vertraulich, vor Ort am L&P-Standort Ihrer Wahl Inklusive Analyse Ihres Ist-Zustandes und Skizzierung der möglichen Zusammenarbeit – Welche Leistungen benötigen Sie? Welche Bedürfnisse haben Sie? Welche Möglichkeiten bieten wir? Welcher ist Ihr Wunsch-Standort?
Zeitnah erhalten Sie ein individuelles Honorarangebot zu Ihrem gewünschten Leistungsbündel von uns Sie entscheiden: Wechsel zu uns ja oder nein?
Kündigung Ihres Mandats beim bisherigen Steuerberater Kündigung Steuerberatervertrag
Ausfüllen der Vollmacht für die Vertretung in Steuersachen Unterzeichnen des neuen Steuerberater-Vertrages
Vollständiger digitaler Datenübertrag Zur Verfügung stellen von weiteren wichtigen Unterlagen
Vollständige Einrichtung digitales Buchhaltungssystem und weiterer Softwarelösungen mit Schnittstellen zu Ihren Systemen Bei Bedarf Software-Schulung
mit festen Ansprechpartnern vor Ort je Fachbereich mit individuell abgestimmtem Mix aus digitaler Kommunikation und persönlichen Treffen vor Ort
• Letzter Jahresabschluss
• Letzter Einkommensteuerbescheid
• Aktuelle BWA
Nein, dieses Erstgespräch ist kostenfrei, unverbindlich und absolut vertraulich.
Grundsätzlich ist ein Steuerberaterwechsel jederzeit unterjährig möglich. Wie schnell der Wechsel erfolgen kann, hängt von unternehmensinternen Gegebenheiten ab, zum Beispiel wie der Größe Ihrer Organisation oder wie viele Arbeitnehmer Sie beschäftigen. Gerne beraten wir Sie in unserem unverbindlichen Erstgespräch, wann bei Ihnen der beste Zeitpunkt für einen Wechsel ist.
Wir beraten und begleiten unsere Mandanten individuell und bedürfnisorientiert. Unser Honorar ist abhängig davon, welche Leistung(en) bzw. welchen Leistungsumfang je Fachbereich Sie bei uns buchen. Bei unserem unverbindlichen Erstgespräch planen wir gemeinsam unsere eventuell zukünftige Zusammenarbeit und anschließend erhalten Sie zeitnah ein transparentes Honorarangebot entsprechend Ihren Wünschen und Anforderungen.
Nein, für den Wechsel selbst benötigen Sie keine Zustimmung. Die Übergabe der relevanten Unterlagen und Daten erfolgt im Rahmen der üblichen Zusammenarbeit zwischen den Kanzleien.
Die relevanten steuerlichen Unterlagen und Daten werden geordnet übernommen. Welche Informationen benötigt werden, hängt vom bisherigen Leistungsumfang und Ihrer Unternehmensstruktur ab.
Die Dauer hängt davon ab, wie schnell alle Unterlagen vorliegen und wie komplex Ihre steuerliche Situation ist. Ziel ist immer ein möglichst reibungsloser Übergang ohne unnötige Verzögerungen.
Für Kanzleiinhaber
StB Expo am 19.03.2026 in Köln
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