In der Land- und Forstwirtschaft ticken die Uhren anders: Schwankende Erträge, hohe Kapitalbindung, lange Investitionszyklen und wetterbedingte Risiken machen die steuerliche Planung besonders anspruchsvoll. Dazu kommen besondere Regelungen wie die Durchschnittssatzbesteuerung, das abweichende Wirtschaftsjahr, Förderprogramme, Saisonarbeitskräfte und die komplexe Abgrenzung zwischen Landwirtschaft, Tierhaltung, Forstwirtschaft und gewerblichen Tätigkeiten. Flächenbewirtschaftung, Tierbestand, Waldbau und Mehrfachbetriebe stellen hohe Anforderungen an Ihre steuerliche Struktur und Dokumentation.
Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie wir Sie dabei Schritt für Schritt unterstützen.
Lehnen & Partner begleitet Sie als spezialisierter Steuerberater für Landwirtschaft und Forstwirtschaft mit tiefem Verständnis für betriebliche Abläufe, fundiertem Fachwissen und modernen, digitalen Lösungen. Ob Haupterwerb, Nebenerwerb oder generationsübergreifender Familienbetrieb: Wir bringen Klarheit, Struktur und Sicherheit in Ihre steuerlichen Prozesse.
In kaum einer Branche sind die steuerlichen Rahmenbedingungen so vielschichtig wie in der Land- und Forstwirtschaft. Die Unterscheidung zwischen Urproduktion, gewerblichen Tätigkeiten und Nebenerwerb kann darüber entscheiden, ob Sie steuerliche Vorteile nutzen oder ungewollt Risiken eingehen.
Jeder land- oder forstwirtschaftliche Betrieb muss sich mit besonderen Steuerfragen auseinandersetzen, von der Umsatzsteuer bei PV-Anlagen, über die Lohnbuchhaltung für Erntehelfer, bis hin zur Fördermittel-Dokumentation. Spezifische Pflichten, wie die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung, fordern klare Prozesse und eine exakte steuerliche Einordnung. Fehler bei der Buchführung, Einordnung von Einnahmen oder Bewertung von Vermögen können zu massiven Nachteilen führen.
Ein häufiger Stolperstein: Wo hört der landwirtschaftliche Betrieb auf, wo beginnt das Gewerbe? Ein Hofladen, ein Online-Shop oder der Maschinenverleih an Dritte kann bereits den Charakter Ihres Betriebs steuerlich verändern. Die Folge: andere Steuersätze, veränderte Förderbedingungen und möglicherweise verlorene Vorteile der Pauschalierung.
Viele landwirtschaftliche Betriebe arbeiten mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr. Das beeinflusst die zeitliche Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen und wirkt sich direkt auf die Gewinnermittlung und die Steuerplanung aus. Gerade bei starken Schwankungen durch Ernte, Tierbestand oder Preisentwicklung ist eine saubere Abgrenzung entscheidend. Wir sorgen dafür, dass Ihr Wirtschaftsjahr korrekt abgebildet wird und Auswertungen so aufbereitet sind, dass sie betriebliche Entscheidungen und Bankgespräche zuverlässig unterstützen.
Nebenerwerbslandwirtschaft und Mischbetriebe sind häufig besonders fehleranfällig, weil private und betriebliche Bereiche, Pachtflächen, Direktvermarktung oder Photovoltaik ineinandergreifen. Wir schaffen klare Strukturen in Buchführung und Dokumentation, damit Einnahmen korrekt abgegrenzt werden und Auswertungen verlässlich bleiben. Das reduziert Risiken bei der steuerlichen Einordnung und erleichtert Entscheidungen zu Investitionen und Wachstum.
Von Stallbauten über Erntetechnik bis hin zu digitalen Lösungen sind die Investitionen hoch, die Abschreibungszeiträume lang. Nur mit vorausschauender steuerlicher Beratung lassen sich Abschreibungen, Investitionsabzugsbetrag sowie steuerliche Gestaltungsspielräume und Finanzierungsmöglichkeiten sinnvoll einbinden.
Langfristiger Erfolg in der Land- und Forstwirtschaft bedeutet: Klarheit über Zahlen, verlässliche Planung, strukturierte Dokumentation und digitale Prozesse, die transparente Auswertungen ermöglichen.
Ernteerträge unterliegen ebenso wie Holzpreisen im Forstbetrieb jährlichen Schwankungen. Diese Volatilität muss in der Buchhaltung, bei der Steuerlast und vor allem bei der langfristigen Planung berücksichtigt werden.
Unsere Steuerberatung ist speziell auf die Anforderungen in der Land- und Forstwirtschaft ausgerichtet. Egal, ob Sie einen Mastbetrieb, einen Waldbesitz oder einen Bauernhof mit Direktvermarktung führen: Wir schaffen Struktur, Klarheit und begleiten Sie sicher durch die steuerliche Komplexität.
Wir kümmern uns um Ihre laufende Steuerberatung, mit klaren Abläufen, digitalem Belegwesen und persönlicher Unterstützung:
Finanzbuchhaltung für landwirtschaftliche Betriebe
Mit Erfahrung und Branchenwissen sorgen wir für eine Buchführung, die alle Besonderheiten der Landwirtschaft abbildet, von der Flächenbewirtschaftung über die Tierhaltung bis hin zum Holzverkauf.
Lohnabrechnung für feste Mitarbeiter und Saisonkräfte
Die Abrechnung wechselnder Löhne für Erntehelfer, Aushilfen oder Festangestellte erfolgt unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher Besonderheiten, inklusive der Sozialversicherungen, Minijobs und Saisonarbeitsmodelle.
Jahresabschlüsse, EÜR oder Bilanzierung
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss mit dem Ziel der Steueroptimierung, egal ob Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder Agrargenossenschaft.
Steuererklärungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Ob Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG oder abgekürztes Wirtschaftsjahr, wir stellen sicher, dass Ihre Erklärung vollständig, korrekt und termingerecht erfolgt.
Unterstützung bei Förderanträgen und Dokumentation
Wir bereiten die nötigen Unterlagen für Investitionsfinanzierungen, Bankgespräche oder die Einreichung bei Förderstellen auf. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die zuständigen Förderstellen oder externe Berater. Wir sorgen für die steuerliche und buchhalterische Grundlage sowie die strukturierte Aufbereitung aller benötigten Unterlagen.
Die Wahl zwischen Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) und Regelbesteuerung ist strategisch entscheidend, mit weitreichenden Folgen für Ihre Liquidität und Ihren steuerlichen Status.
Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG)
Diese vereinfachte Besteuerungsform ist speziell für Landwirte gedacht. Sie erlaubt es, pauschalierte Vorsteuerabzüge geltend zu machen und vereinfacht die Abrechnung mit dem Finanzamt. Sie ist besonders geeignet für klassische Landwirtschaftsbetriebe ohne umfangreiche gewerbliche Tätigkeiten.
Verkauf von Erzeugnissen
Der direkte Verkauf eigener landwirtschaftlicher Produkte, wie Kartoffeln, Milch, Fleisch oder Holz, fällt in der Regel unter die Urproduktion. Dabei gelten besondere steuerliche Regelungen, insbesondere bei Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung. Wir ordnen Ihre Umsätze steuerlich sauber ein und sorgen für eine nachvollziehbare Dokumentation.
Gewerbliche Tätigkeiten (Hofladen, Maschinenverleih, Dienstleistungen)
Sobald über den Verkauf von eigenen Erzeugnissen hinaus gewerbliche Leistungen angeboten werden, wie etwa der Betrieb eines Hofladens, Verleih von Maschinen an Dritte oder Dienstleistungen mit Traktor oder Erntetechnik, ändert sich die steuerliche Einordnung. Diese Tätigkeiten zählen in der Regel nicht mehr zur Urproduktion, sondern gelten ggf. bereits als gewerbliche Tätigkeit, mit Auswirkungen auf die Umsatzsteuer, die Einordnung der Tätigkeiten und die erforderliche Dokumentation.
Umsatzsteuer bei PV-Anlagen auf Stallungen und Hallen
Photovoltaikanlagen gelten als gewerbliche Tätigkeiten mit Auswirkungen auf Ihre steuerliche Einordnung. Wir zeigen Ihnen gerne, wie PV-Einnahmen sauber abgegrenzt und steuerlich korrekt behandelt werden.
Bei der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG wird die Umsatzsteuer für bestimmte Umsätze pauschal ermittelt. Das Verfahren kann den Verwaltungsaufwand reduzieren und ist vor allem für Betriebe der Urproduktion relevant. Ob die Pauschalierung oder die Regelbesteuerung im Einzelfall vorteilhaft ist, hängt unter anderem von Investitionen, Zusatzbetrieben und der konkreten Umsatzstruktur ab.
Wann Regelbesteuerung sinnvoll ist
Sobald zusätzliche Einnahmen aus Hofläden, PV-Anlagen, Maschinenverleih oder Onlinehandel entstehen, kann die Regelbesteuerung vorteilhaft sein, insbesondere bei hohen Investitionen, da dann Vorsteuerabzug möglich ist. Wir zeigen Ihnen, welche Option zu Ihrer Umsatz- und Investitionsstruktur passt.
| Kriterium | Durchschnittssatz | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Hauptsächlich Urproduktion | ✔️ | |
| Hoher Dienstleistungsanteil | ✔️ | |
| Viele Investitionen | ✔️ | |
| Einfaches Abrechnungssystem | ✔️ | |
| Anspruch auf Vorsteuerabzug | ✔️ |
Maschinen, Geräte, Fuhrpark
Investitionen in Schlepper, Mähdrescher oder Forsttechnik sind mit hohen Kosten verbunden. Wir helfen bei der steuerlichen Optimierung durch gezielte Abschreibungsmodelle und die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags. Unsere Kanzlei kennt die branchenspezifischen Anforderungen und erstellt strukturierte Investitionsplanungen.
Gebäude und Stallungen
Ob Milchviehstall, Maschinenhalle oder Unterstand für Forstgeräte: Gebäude sind zentrale Werte im Betriebsvermögen. Die steuerliche Bewertung, Abschreibung und korrekte Zuordnung in der Buchführung sind daher enorm wichtig.
Silos, Hallen und Lagerstätten
Auch bei diesen Bauwerken unterstützen wir Sie bei Abschreibungsmöglichkeiten und der korrekten Behandlung in der EÜR oder Bilanz. Für Förderstellen oder Banken bereiten wir die benötigten Unterlagen strukturiert auf.
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen
Gerade in der Landwirtschaft bietet der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG enormes Potenzial, um zukünftige Investitionen steuerlich vorzubereiten und bereits im Vorfeld Gewinne zu mindern. Kombiniert mit Sonderabschreibungen lassen sich gezielt steuerliche Effekte nutzen.
Förderprogramme und Finanzierung
Gerade bei größeren Investitionen ist eine saubere Finanzierungsstruktur wichtig. Wir bereiten deshalb alle steuerlich relevanten Zahlen und Unterlagen strukturiert für Banken, Förderinstitutionen oder interne Entscheidungsprozesse auf. Dabei liegt unser Fokus auf der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Einordnung Ihrer Investition.
Digitale Technologien sind längst kein Fremdwort mehr in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Ob bei der Ernteerfassung, der Lohnabrechnung oder der Zusammenarbeit mit der Buchstelle: Moderne Prozesse schaffen Effizienz und Entlastung.
Warenwirtschaft & Ernteerfassung
Die Integration Ihrer Mengenerfassung (z. B. für Getreide, Milch oder Holz) in die Buchhaltung sorgt für jederzeit strukturierte Auswertungen. Daten aus Erntesystemen oder Software können dabei digital verarbeitet und an unsere Kanzlei übermittelt werden.
Digitale Kassensysteme für Hofläden
Gerade im Hofladen oder bei Automatenverkauf ist eine korrekte, gesetzeskonforme Kasse wichtig, insbesondere für die richtige Umsatzsteuerbehandlung. Wir beraten daher zu technischen Einstellungen, sichern eine steuerlich saubere Übergabe an die Buchhaltung und vermeiden so unnötige Risiken.
Automatisiertes Belegwesen
Belege digital einreichen, strukturiert zuordnen und effizient archivieren? Unser digitales Belegwesen erleichtert die tägliche Arbeit und spart Zeit. Alle Belege werden revisionssicher abgelegt und können im Verbund mit Ihrer Buchführung ausgewertet werden.
Schnittstellen zu Buchhaltung und Warenwirtschaft
Dank moderner Schnittstellen lassen sich Daten direkt aus Ihrer Software an die Buchhaltung übermitteln, ganz ohne Medienbrüche und Papierstapel. Das sorgt für Transparenz, schnellere Auswertungen und hilft bei der Vorbereitung auf Betriebsprüfungen.
Die Forstwirtschaft unterscheidet sich in vielen Punkten von der klassischen Landwirtschaft, sowohl steuerlich, organisatorisch als auch bei der Gewinnermittlung.
Holzverkauf (stehendes und gefälltes Holz)
Ob Holz stehend oder gefällt verkauft wird, beeinflusst die steuerliche Behandlung massiv. Wir kennen die Unterschiede und sorgen für die korrekte Verbuchung inklusive Umsatzsteuer, Rücklagenbildung und Dokumentation für das Finanzamt.
Kalamitätsnutzungen und steuerliche Rücklagen
Stürme, Trockenheit oder Käferbefall, sogenannte Kalamitäten, erfordern schnelle Entscheidungen. Wir beraten zur Bildung von Rücklagen, zur Versteuerung von Erlösen und zur langfristigen Liquiditätsplanung bei Krisenbewältigung.
Bewertung des stehenden Holzvorrats
Wälder sind langlebige Investitionen. Ihre Bewertung wirkt sich direkt auf den Betriebswert, mögliche Förderungen und die Nachfolgeplanung aus. Wir schaffen daher Klarheit, auch bei gemischten Beständen oder Langfristnutzung.
Jagdpacht, Waldpflege & Wiederaufforstung
Auch Einnahmen aus Jagdpacht oder Aufforstungsmaßnahmen haben steuerliche Relevanz. Unsere Beratung berücksichtigt diese Belange mit Weitblick, ebenso mit Fokus auf Generationennachfolge und langfristige Ertragsplanung.
Ertragsschwankungen und langfristige Planung
Forstwirte brauchen Planungssicherheit über Jahrzehnte. Wir begleiten Sie deshalb bei der Ermittlung des Gewinns, der Anlage von Rücklagen und der Investitionsstrategie, auch unter Einbeziehung von erneuerbaren Energien wie Biomasse oder PV-Anlagen auf Forstgebäuden.
Viele landwirtschaftliche Unternehmen erweitern ihre Geschäftsmodelle mit Onlineverkauf, Gastronomie oder Veranstaltungen. Damit entstehen neue steuerliche Anforderungen.
Hofladen und Automatenverkauf
Diese Bereiche sind ggf. bereits gewerblich zu behandeln, was direkte Auswirkungen auf die Umsatzsteuer, die Durchschnittssatzbesteuerung und die erforderliche Dokumentation hat. Wir sorgen für eine klare Abgrenzung und steuerliche Optimierung.
Märkte, Gastronomie & Veranstaltungen
Veranstaltungen auf dem Hof oder Teilnahme an Märkten sind beliebt, bringen aber steuerliche Pflichten mit sich. Wir sorgen für eine korrekte steuerliche Erfassung Ihrer Umsätze und stellen sicher, dass Kassensysteme und Buchführung sauber in Ihre Gesamtstruktur integriert sind.
Onlineverkauf von Erzeugnissen
Der Verkauf über die eigene Website oder Plattformen ist bequem, erfordert aber eine exakte Belegführung, digitale Zahlungsabwicklung und alle steuerlichen Vorschriften müssen eingehalten werden. Wir begleiten Sie deshalb bereits bei der Einrichtung, ebenso wie bei der Buchführung und dem digitalen Datenfluss.
Steuerliche Behandlung von Zusatzbetrieben
Ob Pension auf dem Bauernhof, Klein-Gastronomie, Maschinenverleih oder Energieproduktion: Wir sorgen dafür, dass alle Tätigkeiten korrekt abgegrenzt werden, damit die Vorteile der Pauschalierung nicht gefährdet werden.
Trennung zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Einnahmen
Eine klare Trennung ist nicht nur für die Umsatzsteuer, sondern auch für Fördermittel und den Erhalt des landwirtschaftlichen Betriebsstatus wichtig. Wir bringen Ihre Zahlen dafür in eine nachvollziehbare und revisionssichere Struktur.
Zusammenarbeit mit Maschinenringen und Lohnunternehmen
Einsätze über Maschinenringe oder Leistungen als Lohnunternehmer bringen besondere Anforderungen an Abrechnung, Umsatzsteuer und die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Tätigkeiten mit sich. Wir unterstützen Sie dabei, diese Umsätze sauber zu dokumentieren und in Ihrer Buchführung korrekt zuzuordnen. So bleibt die steuerliche Einordnung nachvollziehbar und Sie behalten Transparenz über Wirtschaftlichkeit und Auslastung Ihrer Technik.
Die Übergabe eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs an die nächste Generation ist eine komplexe Aufgabe, sowohl emotional, organisatorisch als auch steuerlich. Ohne frühzeitige Begleitung kann hier viel schiefgehen. Wir stehen Ihnen deshalb mit Erfahrung, Fachwissen und einem klaren Blick auf Zahlen zur Seite.
Erbschaftsteuerliche Besonderheiten
Betriebe der Landwirtschaft und Forstwirtschaft genießen unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen bei der Erbschaft oder Schenkung, doch diese müssen sorgfältig vorbereitet werden. Unsere Berater analysieren dafür Ihr Betriebsvermögen, identifizieren steuerliche Risiken und sorgen für eine strukturierte Übergabe.
Betriebsvermögen bewerten und übertragen
Eine genaue Bewertung ist nicht nur für die Steuererklärung, sondern auch für familiäre Gerechtigkeit wichtig. Wir unterstützen Sie deshalb bei der Einordnung von Flächen, Wäldern, Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern. Immer transparent, realistisch und verständlich für alle Beteiligten.
Hofübergabeverträge
Wir begleiten Sie bei der steuerlich optimierten Gestaltung von Übergabeverträgen und koordinieren mit Notaren, Rechtsanwälten sowie Familienmitgliedern, um eine geregelte Unternehmensnachfolge zu ermöglichen.
Sonderfälle bei Landwirtschaft und Forst
Jeder Betrieb ist anders. Gerade in der Forstwirtschaft, bei Mischbetrieben oder Nebenerwerbslandwirtschaft ist besondere Sorgfalt gefragt. Wir kennen diese Themen aus der Praxis, sei es die Übertragung von Einzelwaldparzellen, PV-Anlagen oder verpachteten Flächen.
Steueroptimierte Gestaltung der Hofnachfolge
Ob durch vorweggenommene Schenkung, Testament, Betriebsaufspaltung oder Pachtmodell: Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung. Ziel ist immer eine steuerlich vorteilhafte und menschlich faire Nachfolgelösung, die Ihr Lebenswerk sichert.
1
Erstgespräch & Zieldefinition
2
Analyse von Vermögen & Verbindlichkeiten
3
Bewertung & steuerliche Optimierung
4
Vertragsentwürfe & Abstimmung mit Notar
5
Einbindung aller Generationen
6
Übergabe & Nachbetreuung
Die steuerliche und rechtliche Einordnung landwirtschaftlicher Betriebe unterscheidet sich in vielen Punkten von gewerblichen Strukturen. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Unterschiede und Besonderheiten im direkten Vergleich.
| Kriterium | Landwirtschaft | Gewerbe |
|---|---|---|
| Besteuerung | Durchschnittssatz (§ 24 UStG) möglich | Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug |
| Wirtschaftsjahr | Abweichendes Wirtschaftsjahr erlaubt (z. B. 01.07.) | In der Regel Kalenderjahr |
| Gewinnermittlung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder § 13a EStG | EÜR oder Bilanzierung je nach Umsatz/Betriebsgröße |
| Umsatzsteuer | Pauschale Umsatzsteuer, keine Vorsteuerabzugsberechtigung (Option zur Regelbesteuerung möglich) | Regelbesteuerung, voller Vorsteuerabzug |
| Fördermittel | Landwirtschaftliche Förderprogramme (z. B. GAP) | In der Regel keine branchenspezifischen Programme |
| Saisonarbeit | Häufig mit kurzfristiger Beschäftigung | Weniger saisonabhängig |
| Steuerliche Behandlung | Urproduktion, Sonderregelungen (§ 13 EStG) | Gewerbebetrieb mit anderen Abgrenzungskriterien |
Als Steuerberater für Landwirtschaft und Forstwirtschaft ist es unser Ziel, Sie von Anfang an sicher zu begleiten.
Ob Ackerbau, Waldwirtschaft, Tierhaltung oder Diversifizierung: Im gemeinsamen Gespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre aktuelle Situation, Ihre Ziele und die Struktur Ihres Betriebs.
Wir analysieren, welche Tätigkeiten steuerlich wie einzuordnen sind, was die Grundlage für jede weitere Optimierung ist.
Ob Durchschnittssatzbesteuerung, Regelbesteuerung oder die Abgrenzung zwischen Hofladen und Hauptbetrieb: Wir bringen Ihre Struktur auf den steuerlich optimalen Stand.
Unsere digitalen Lösungen sind praxisnah, alltagstauglich und einfach zu bedienen, auch ohne technisches Vorwissen. Wir kümmern uns dabei um die Einstellungen, Schulung und Integration mit Ihrer vorhandenen Software.
Von der Finanzbuchhaltung über die Lohnabrechnung bis zur Steuererklärung haben Sie feste Ansprechpartner in unserer Kanzlei, die Ihre Belange verstehen.
Gemeinsam planen wir Ihre Investitionen und bereiten alle nötigen Unterlagen strukturiert zur Einreichung bei Banken oder Förderstellen auf. Ob die Voraussetzungen eines Förderprogramms erfüllt sind, wird durch die zuständigen Stellen bzw. externe Berater geprüft.
Ein strukturierter Jahresabschluss schafft nicht nur Transparenz, sondern bildet die Basis für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
Durch digitale Prozesse und strukturierte Dokumentation sind Sie jederzeit vorbereitet, mit uns an Ihrer Seite auch im Fall einer Prüfung.
Unsere Mandanten begleiten wir oft über Jahrzehnte, vom ersten Traktor-Leasing bis zur Unternehmensnachfolge.
Ein falscher Klick oder eine unklare Abgrenzung in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft kann schnell zu steuerlichen Problemen führen. Wir zeigen, wie wir gemeinsam solche Fehler vermeiden.
Zu den häufigsten Fehlern zählen:
Unklare Betriebsabgrenzung gefährdet steuerliche Vorteile, den Status als landwirtschaftlicher Betrieb und den Zugang zu Fördermitteln.
Wir ordnen jede Tätigkeit steuerlich ein und sorgen für eine klare Trennung, und das rechtskonform, nachvollziehbar und fundiert durch unsere Steuerberater für Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
Falsche Behandlung von Hofladen-, PV- oder Verpachtungseinnahmen führt zu Steuernachzahlungen und verliert den Vorteil der Pauschalierung.
Wir sorgen für eine korrekte Zuordnung von Umsätzen und wählen gemeinsam mit Ihnen das passende Umsatzsteuermodell, ob nun Durchschnittssatz oder Regelbesteuerung.
Ohne strukturierte Unterlagen wird die Förderbewilligung erschwert und es drohen Rückforderungen oder Ablehnungen.
Wir bereiten alle relevanten finanziellen Daten mediengerecht für Banken, Behörden oder Förderstellen auf und sichern deren Vollständigkeit.
Investitionen ohne steuerliche Planung verschenken Geld, doch IAB, Sonderabschreibungen oder die optimale Nutzungsdauer bleiben oft ungenutzt.
Wir analysieren Investitionen vorausschauend und nutzen alle Abschreibungsmöglichkeiten, abgestimmt auf Ihren Betrieb und Ihre finanzielle Planung.
Fehlende Verträge, falsche Lohnabrechnungen oder unklare Einsatzzeiten führen zu Problemen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Unsere Lohnabrechnung für landwirtschaftliche Betriebe berücksichtigt alle Besonderheiten.
Unklare Vermögenswerte, fehlende Verträge oder versäumte Steuerplanung belasten Familie und Betrieb, oft mit langfristigen finanziellen Folgen.
Wir begleiten Ihre Hofnachfolge strukturiert, mit klarer Bewertung, rechtskonformer Übergabe und generationsübergreifender Beratung durch erfahrene Steuerberater für Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
Mit einem erfahrenen Fachberater an Ihrer Seite vermeiden Sie diese Fehler jedoch und gestalten aktiv Ihre wirtschaftliche und steuerliche Zukunft!
Checkliste: Wichtige Unterlagen für Land- & Forstbetriebe
Unsere Leistungen richten sich gezielt an Betriebe, bei denen steuerliche Themen nicht mehr „nebenher“ laufen können. Sie sind Unternehmer, tragen Verantwortung und brauchen einen Steuerberater der Ihre Realität versteht.
Warum Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sollten? Weil wir Landwirtschaft und Forstwirtschaft nicht nur verstehen, sondern seit Jahren in der Praxis begleiten.
Bei hohen Investitionen, gewerblichen Umsätzen oder wachsendem Maschinenpark kann die Regelbesteuerung steuerlich vorteilhafter sein. Wir analysieren Ihre Finanzstruktur und zeigen Ihnen nachvollziehbar, ob und wann sich ein Wechsel lohnt.
Entscheidend ist, ob es sich um Urproduktion, Forstwirtschaft, Viehhaltung oder Gewerbe handelt. Oft greifen hier jedoch Mischformen. Wir analysieren daher die betrieblichen Inhalte und sorgen für eine eindeutige steuerliche Einordnung.
Gerade bei mehreren Generationen, Schenkung oder Erbfolge ist eine frühzeitige Planung wichtig. Unsere Experten begleiten Sie mit Blick auf Vermögensstruktur, steuerliche Risiken und familienrechtliche Aspekte für eine Übergabe mit Weitblick.
Für Kanzleiinhaber
StB Expo am 19.03.2026 in Köln
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