Steuerberater für erneuerbare Energien

Sichere Lösungen für Photovoltaik, Windkraft und Energieprojekte

Die Energiewelt wandelt sich und mit ihr die Anforderungen an Unternehmer, Landwirte, Projektentwickler und Investoren. Erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Windkraft, Biogas, Speicherlösungen wie Batteriespeicher sowie Wasserstoff- und Power-to-X-Konzepte sind zentrale Energieträger und Bausteine der Energiezukunft. Sie unterscheiden sich nicht nur technisch, sondern auch steuerlich und wirtschaftlich erheblich. Doch wer in diesen Bereich investiert oder Projekte realisiert, steht nicht nur vor technischen, sondern vor vielschichtigen steuerlichen, wirtschaftlichen und regulatorischen Herausforderungen.

Ob private Stromerzeugung auf dem Dach, gewerbliche PV-Anlagen, gemeinschaftliche Windparks, Bürgerenergiegesellschaften, Repowering-Projekte oder kombinierte Wärme- und Stromkonzepte: Die steuerliche Struktur entscheidet maßgeblich über die Wirtschaftlichkeit, Zukunftssicherheit und Liquidität Ihrer Energieprojekte und über die Frage, ob Ihr Modell privat, unternehmerisch oder gesellschaftsrechtlich sinnvoll aufgesetzt ist.

Themen im Überblick

Warum Lehnen & Partner als Steuerberater für erneuerbare Energien

Als spezialisierter Steuerberater für erneuerbare Energien stehen wir Ihnen bei Lehnen & Partner deshalb mit tiefem Branchenwissen, digitaler Kompetenz und wirtschaftlichem Weitblick zur Seite. Wir begleiten Sie von der ersten Planung über den laufenden Betrieb und durch Betriebsprüfungen bis hin zu Umstrukturierungen, Verkauf oder Nachfolge – rechtssicher, vorausschauend und mit Blick auf Ihre konkreten Ziele.

Wir beraten Unternehmen, Projektentwickler, Landwirte und Investoren bei Energieprojekten auf Basis erneuerbarer Energieträger – von der steuerlichen Einordnung über Förderlogik und Abschreibung bis zur laufenden Betreuung sowie der späteren Strukturierung oder Veräußerung.

Warum Energieprojekte eine spezialisierte Steuerberatung erfordern

Energieprojekte sind steuerlich, wirtschaftlich und regulatorisch deutlich anspruchsvoller als viele klassische Geschäftsmodelle. Regelungen ändern sich regelmäßig – etwa bei Umsatzsteuer, EEG-Rahmenbedingungen, Nullsteuersatz, Abschreibungsoptionen oder der Abgrenzung zwischen privater und unternehmerischer Stromerzeugung. Ohne spezialisierte Begleitung entstehen schnell Fehlentscheidungen mit hoher finanzieller Tragweite. Hinzu kommt, dass sich EEG-Vorgaben, Förderbedingungen und steuerliche Regelungen laufend ändern und frühzeitig in die Planung integriert werden müssen.

Unterschiedliche Besteuerungsformen (privat/unternehmerisch)

Ein zentrales Thema ist die steuerliche Einordnung Ihres Energieprojekts. Handelt es sich um eine private PV-Anlage, einen gewerblichen Betrieb oder um eine unternehmerische Energiegesellschaft? Diese Entscheidung beeinflusst die komplette steuerliche Behandlung, von der Umsatzsteuer über den Investitionsabzugsbetrag und die Abschreibung bis hin zur Förderfähigkeit sowie zu den Pflichten rund um Buchführung, Erklärungen und laufendes Reporting.

Private vs. gewerbliche Stromerzeugung

MerkmalPrivatGewerblich
VorsteuerabzugIn der Regel nicht, abhängig von Einordnung/ZuordnungMöglich
BuchführungspflichtenKeinePflicht zur Gewinnermittlung
UmsatzsteuerKleinunternehmerregelung möglichRegelbesteuerung oder Nullsteuersatz
AbschreibungAbhängig von EinordnungAfA, Sonder-AfA möglich
Förderfähigkeit (EEG, KfW)EingeschränktVoll nutzbar

Komplexe Fördermodelle und gesetzliche Vorgaben

EEG-Vergütung, Netzeinspeisung, Direktvermarktung, Mieterstrommodelle, Wärmenetze, Crowdinvestments, Leasingmodelle: Jedes Modell hat eigene steuerliche Besonderheiten. Hinzu kommen länderspezifische oder EU-weite Förderprogramme, die durch die richtige steuerliche Strukturierung optimal genutzt werden können. Als Steuerberater für Energieprojekte kennen wir die aktuellen Regulierungen, Fristen und Fallstricke. Wir sorgen dafür, dass Vergütung, Direktvermarktung, Finanzierung und steuerliche Struktur von Anfang an zusammenpassen.

Umsatzsteuerliche Besonderheiten (Nullsteuersatz, Vorsteuerabzug)

Mit dem Nullsteuersatz für PV-Anlagen und Batteriespeicher (§ 12 Abs. 3 UStG) hat der Gesetzgeber neue steuerliche Chancen geschaffen, gleichzeitig aber auch hohe Nachweispflichten. Besonders im Zusammenspiel mit Vorsteuerabzug, Auslandsgeschäften oder Mieterstromlösungen entstehen hier komplexe Strukturen. Eine falsche Anwendung kann zu Nachzahlungen, Zinsen oder vermeidbaren Rückfragen in der Prüfung führen.

Was bedeutet Nullsteuersatz für Photovoltaik?

Seit 2023 kann für bestimmte Lieferungen und Installationen von Photovoltaikanlagen sowie für wesentliche Komponenten (z. B. Batteriespeicher) ein Umsatzsteuersatz von 0 % gelten. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall und eine prüfungssichere Dokumentation. Wir prüfen die Anwendbarkeit für Ihr Projekt und setzen die Nachweise digital und nachvollziehbar auf.

Hohe Investitionssummen und lange Amortisationszeiten

Ob Windpark, PV-Freiflächenanlage, Biogasanlage oder Wasserstoffproduktion, die Anfangsinvestitionen sind hoch und die Amortisationszeiträume lang. Nur eine steuerlich optimierte Planung ermöglicht einen stabilen Cashflow, sichert Förderungen und minimiert Liquiditätsengpässe. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen belastbare Liquiditäts- und Wirtschaftlichkeitsanalysen – als Grundlage für Finanzierung, Förderlogik und laufende Planung.

Bedeutung wirtschaftlicher Planung und Dokumentation

Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Verträge mit Netzbetreibern, Förderbescheide und EEG-Nachweise werden ohne vollständige Dokumentation Ihres Projekts schnell zum Risiko. Die Finanzverwaltung prüft zunehmend scharf im Bereich erneuerbarer Energien. Unsere Aufgabe an dieser Stelle ist, Ihre Unterlagen rechtssicher aufzubereiten, digital zu erfassen und jederzeit abrufbar zu machen. So entsteht eine verlässliche Entscheidungsgrundlage auf Basis aktueller, digital verfügbarer Daten.

Zentrale steuerliche Besonderheiten bei Energieprojekten nach EEG

Umsatzsteuer

Anwendung des Nullsteuersatzes bei bestimmten Photovoltaikanlagen seit 2023 (§ 12 Abs. 3 UStG), mit Nachweispflichten

Ertragsteuer

Einnahmen aus Einspeisung oder Direktvermarktung sind grundsätzlich einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig

Abschreibungen

Möglichkeit zur Sonder-AfA (§ 7g EStG) und Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) bei kleinen und mittleren Unternehmen

Gewerbesteuer

Befreiung nur bei rein privater Nutzung, bei Einspeiseerlösen droht je nach Größe der Anlage eine gewerbliche Prägung

Anlagenzusammenfassung

Mehrere Anlagen auf unterschiedlichen Dächern können steuerlich als „ein Betrieb“ gewertet werden

Förderungen

Zuschüsse können steuerpflichtig sein, diese richtig zu behandeln ist daher wichtig für die Liquidität und Planungssicherheit

Vorsteuerabzug

Nur bei steuerpflichtiger Einspeisung und ordnungsgemäßer Erklärung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung möglich

Unsere Leistungen für erneuerbare Energien

Wir bieten ganzheitliche steuerliche Betreuung für alle Energieformen: Photovoltaik, Windkraft, Biogas, Wasserstoff, Speicherlösungen, Energiegemeinschaften und Hybridmodelle.

Windenergie und Windparks

Windkraftanlagen und Windparks zählen zu den kapitalintensivsten, aber auch langfristig wirtschaftlich tragfähigsten Energieprojekten. Die steuerliche Komplexität entsteht hier vor allem durch gesellschaftliche Beteiligungsmodelle, Pachtverträge, Rückstellungen und den zunehmenden Trend zur Direktvermarktung.

Betrieb von Windkraftanlagen

Ob einzelne Anlage oder ganzer Windpark, wir begleiten von der Planung über Bau und Inbetriebnahme bis zur laufenden steuerlichen Betreuung.

Einnahmen aus Einspeisung und Direktvermarktung

Die Art der Stromvermarktung entscheidet über die steuerliche Behandlung, insbesondere in Bezug auf Umsatzsteuer, Ertragsteuer und Vorsteuerabzug.

Beteiligungen an Windparks

Viele Projekte laufen über GmbH & Co. KGs, Bürgerenergiegesellschaften oder Holdingstrukturen. Wir strukturieren Beteiligungen steuerlich effizient und rechtssicher.

Rückstellungen, Pachtverträge und Betriebskosten

Themen wie Rückbauverpflichtungen, laufende Wartung, Pachtzahlungen oder Versicherungsbeiträge werden von uns wirtschaftlich sinnvoll strukturiert und bilanziell korrekt abgebildet.

Steuerliche Behandlung von Gemeinschaftsprojekten

Bei Projekten mit mehreren Beteiligten (z. B. Gemeinden, Bürgern oder Investoren) entsteht schnell ein Geflecht aus steuerpflichtigen Einheiten. Wir sorgen für klare Verantwortlichkeiten, saubere Buchführung und eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtssichere Struktur.

Biogas und landwirtschaftliche Energieerzeugung

Biogasanlagen sowie die Verwertung von Reststoffen, Gülle, Mais oder anderen nachwachsenden Rohstoffen bieten Landwirten und agrarischen Betrieben neue Einkommensquellen, stellen aber besondere steuerliche Anforderungen an die Verknüpfung von Landwirtschaft und Gewerbe.

Schnittstellen zum landwirtschaftlichen Betrieb

Wir prüfen, ob Ihr Projekt weiterhin unter die landwirtschaftliche Besteuerung fällt oder bereits eine gewerbliche Energieerzeugung vorliegt.

Umsatzsteuerliche Besonderheiten

Ob Pauschalierung oder Regelbesteuerung: Wir analysieren, welches Modell zu Ihrem Betrieb und zur Energieerzeugung passt.

Investitionsabzugsbetrag und Fördermöglichkeiten

Nutzen Sie alle steuerlichen Vorteile? Wir helfen bei der Antragstellung, Fördermittelprüfung und optimierten Abschreibung.

Finanzierung und laufende Kosten

Leasing, Kredit oder Direktkauf? Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Biogasanlage steuerlich effizient finanzieren und die laufenden Betriebskosten richtig absetzen.

Steuerliche Behandlung von Eigenverbrauch

Viele Betriebe nutzen den erzeugten Strom oder die Wärme selbst, etwa für Heizungen, Maschinen oder Ställe. Wir klären die steuerlichen Folgen für den Eigenverbrauch sowie die Entnahmebesteuerung und Umsatzsteuer.

Energiegesellschaften & Beteiligungsmodelle

GmbH, GmbH & Co. KG, Bürgerenergiegesellschaften

Wir prüfen, welche Rechtsform zu Ihrem Projekt passt, und das steuerlich, haftungsrechtlich und organisatorisch.

Holdingmodelle

Besonders für Projektentwickler oder Unternehmen mit mehreren Anlagen kann eine Holdingstruktur steuerlich attraktiv sein. Gewinne können mit nur geringer Steuerlast innerhalb der Unternehmensstruktur weitergegeben werden.

Steuerliche Strukturierung

Von der Gründung bis zur Veräußerung gestalten wir Ihre Gesellschaft so, dass Gewinne optimal versteuert, Verluste sinnvoll genutzt und Ausschüttungen effizient geplant sind.

Haftungs- und Vermögensschutz

Wir strukturieren Projekte so, dass steuerliche, organisatorische und haftungsbezogene Risiken sauber getrennt sind – ohne unnötige Komplexität.

Steuerliche Beratung für Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind enorm wichtig für die Energiezukunft, ob auf privaten Dächern, auf Gewerbeimmobilien oder als Freiflächenanlage. Gleichzeitig gehören sie zu den steuerlich anspruchsvollsten Energieprojekten. Gerade die Kombination aus Eigenverbrauch, Einspeisung und Direktvermarktung prägt Umsatzsteuer, Vorsteuer und die richtige Gewinnermittlung.

Privat vs. gewerblich

Die steuerliche Abgrenzung ist entscheidend. Bei Eigenverbrauch, Netzeinspeisung oder Mieterstrom kommt es schnell zur Gewerblichkeit.

Nullsteuersatz für PV-Anlagen und Speicher

Wir prüfen, ob der Nullsteuersatz auf Ihre Anlage anwendbar ist und wie Sie Nachweise digital und rechtskonform führen.

Einspeisevergütung, Direktvermarktung & Mieterstrom

Jede Form der Stromverwertung hat eigene steuerliche Folgen. Wir sorgen für korrekte Rechnungslegung, Umsatzsteuer-Abbildung und Prognosen.

Anschaffung, Betrieb & Reparaturen steuerlich korrekt abbilden

Von der PV-Modulrechnung bis zum Servicevertrag sorgen wir dafür, dass Ihre Buchhaltung digital und korrekt erfasst wird.

Abschreibungsmöglichkeiten (AfA, Sonder-AfA, lineare AfA)

Die richtige Wahl beeinflusst Liquidität und Gewinnverlauf. Wir zeigen, wie Investitionsabzugsbetrag, Sonder-AfA oder lineare AfA optimal kombiniert werden.

Umsatzsteuer & Erneuerbare Energien

Umsatzsteuerliche Fehler gehören zu den häufigsten und teuersten Problemen bei Energieprojekten. Die Kombination aus Nullsteuersatz, Vorsteuerabzug, steuerfreien Umsätzen, Mieterstrom, Direktvermarktung und Auslandsstromlieferungen erfordert präzise Planung und saubere Dokumentation.

Nullsteuersatz für PV-Anlagen

Seit 2023 gilt bei bestimmten Voraussetzungen der Nullsteuersatz. Wir prüfen die Anwendbarkeit und helfen bei der richtigen Rechnungsstellung sowie Nachweiserbringung.

Vorsteuerabzug und steuerfreie Umsätze

Gerade bei gemischter Nutzung (z. B. Privatverbrauch + Einspeisung) droht die Gefahr des teilweisen Vorsteuerverlustes. Wir erstellen belastbare Nutzungsanalysen und ermitteln korrekte Vorsteuerquoten.

Umsatzsteuer auf Mieterstrommodelle

Sie vermieten nicht nur Wohnraum, sondern liefern auch Strom? Dann sind Sie ggf. regelbesteuert, mit allen Folgen für Rechnungsstellung, Voranmeldung und Abschlagszahlungen.

Umsatzsteuer bei Auslandslieferungen und -montagen

Wir begleiten grenzüberschreitende Projekte, helfen bei der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens und sorgen für eine korrekte Erklärung der Leistungen.

Risiken und Dokumentationspflichten

Ob Einspeiseverträge, technische Datenblätter oder Unternehmernachweise, wir sorgen für vollständige, digitale Nachweisführung, damit Prüfungen reibungslos begleitet werden können und die Nachweise jederzeit abrufbar sind.

Finanzierung & Investitionen

Ganz gleich, ob Photovoltaik-Anlagen, Windparks, Biogasaufbereitung, Wasserkraft, Speicherlösungen oder Zukunftstechnologien wie Wasserstoff: Die Finanzierung gehört zu den wichtigsten Grundpfeilern bei der Realisierung von Energieprojekten. Hohe Investitionsvolumina, lange Laufzeiten und komplexe Finanzierungsformen erfordern daher eine präzise steuerliche Planung und wirtschaftliche Bewertung. Insbesondere bei Investitionen in Produktions- und Prozesswärme können Förderquoten von bis zu 40 – 55 % erreicht werden, deren steuerlich korrekte Einbindung entscheidend für Liquidität, Abschreibung und Gesamtwirtschaftlichkeit ist.

Investitionsabzugsbetrag und Förderprogramme

Der Einsatz des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) erlaubt es, vorgezogene Abschreibungen bereits vor der Investition zu nutzen und damit den zu versteuernden Gewinn gezielt zu reduzieren. Hinzu kommen Programme von KfW, Landesbanken oder EU-Initiativen. Wir bewerten Förderprogramme wie KfW- oder BAFA-Zuschüsse steuerlich, integrieren sie korrekt in Finanzierung, Abschreibung und laufende Besteuerung und prüfen die Voraussetzungen bis zur Antragstellung.

Leasing, Finanzierung und Crowdinvestment

Ob über die Bank, alternative Kreditgeber, Crowdfunding-Plattformen oder innovative Sale-and-Lease-Back-Konzepte, wir strukturieren Ihre Finanzierung steuerlich optimiert. Dabei berücksichtigen wir auch den späteren Einfluss auf Abschreibungen, Vorsteuer, Zinsabzug und Rücklagen.

Wirtschaftlichkeitsanalyse und Amortisation

Wir erarbeiten belastbare Kennzahlen zur Laufzeit, Kostenstruktur und Erlöslogik – inklusive Szenarien zu Einspeisevergütung, Direktvermarktung und Marktpreisrisiken.

Planung von Liquidität und Cashflow

Gerade im Energiesektor mit seiner dynamischen Marktentwicklung ist es wichtig, die Verfügbarkeit von Eigen- und Fremdkapital, Steuervorauszahlungen sowie laufende Betriebskosten langfristig einzuplanen.

Welche steuerliche Struktur passt zu meinem Energieprojekt?

Einzelinvestor mit Dachanlage

Einordnung und umsatzsteuerliche Behandlung passend zum Nutzungskonzept

Landwirt mit Biogasanlage

Kombination aus Landwirtschaft und Energieerzeugung

Unternehmen mit PV-Anlage

gewerblicher Eigenverbrauch, steuerliche Optimierung

Energiegesellschaft

Beteiligungsmodelle, Holdingstrukturen, Bürgerenergie

Projektinitiator mit mehreren Anlagen

Steuerlich effiziente Gesamtstruktur für verschiedene Energiequellen

Einzelinvestor mit Dachanlage

Einordnung und umsatzsteuerliche Behandlung passend zum Nutzungskonzept

Landwirt mit Biogasanlage

Kombination aus Landwirtschaft und Energieerzeugung

Unternehmen mit PV-Anlage

gewerblicher Eigenverbrauch, steuerliche Optimierung

Als Steuerberater für erneuerbare Energien helfen wir Ihnen gerne, die passende Struktur unter steuerlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu wählen.

Schritt-für-Schritt: So begleiten wir Ihr Energieprojekt

Unser Ziel ist es, Ihre Projekte nicht nur steuerlich zu betreuen, sondern aktiv zur strategischen Entwicklung beizutragen.

Erstgespräch & Analyse des Projekts

In einem ausführlichen Gespräch erfassen wir Ihre Pläne, prüfen bereits vorhandene Unterlagen, Finanzierungsmodelle, technische Konzepte und Ihre Vorstellungen zur Nutzung.

Wir ordnen Ihr Modell korrekt ein – privat, gewerblich oder unternehmerisch – und klären alle steuerlich relevanten Fragen wie Umsatzsteuerpflicht, Gewerbesteuer, Abschreibungsfähigkeit oder Risiken bei der Rechtsform.

Wir erstellen individuelle Kalkulationen zur Rentabilität, Amortisation und Liquiditätsentwicklung Ihres Projekts, abgestimmt auf Förderprogramme, Eigenkapital und Fremdmittel.

Ob Einzelunternehmen, GmbH, Holdingmodell oder GmbH & Co. KG: Bei uns werden Sie zur geeigneten Gesellschaftsform, inkl. Haftung, rechtlicher Sicherheit, steuerlicher Belastung und Nachfolgeregelung beraten.

Moderne Tools ermöglichen Ihnen die Zusammenarbeit mit uns digital, effizient und ortsunabhängig. Ihre Belege, Rechnungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahresabschlüsse laufen weitgehend digitalisiert und DSGVO-konform.

Monatliche Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und die Korrespondenz mit dem Finanzamt übernehmen wir vollständig – und bleiben Ihre Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Ihr Projekt.

Sie erhalten auf Wunsch regelmäßige Kennzahlen-Reports, Cashflow-Analysen und Prognosen zur Renditeentwicklung. Diese sind auch geeignet zur Vorlage bei Banken, Investoren oder im internen Controlling.

Wir bereiten Sie aktiv auf steuerliche Prüfungen vor, mit vollständiger Dokumentation, sauberen Verfahrensdokumentationen, steuerkonformer Rechnungslegung und aktueller Nachweisführung.

Ob Veräußerung der Anlage, Verkauf an Investoren, Übergabe an Nachfolger oder Einbindung in größere Konzernstrukturen: Bei uns erhalten Sie ebenso Beratung in diesem Bereich zu steuerlicher Optimierung und rechtssicherer Durchführung.

Steuern bei erneuerbaren Energien: Häufige Fehler und wie wir sie vermeiden

Im Energiesektor ist der Spielraum für Fehler schmal – steuerliche Versäumnisse führen schnell zu hohen Nachzahlungen, Förderverlusten oder sogar zur Rückabwicklung. Unsere Spezialisierung ermöglicht es uns, genau hier anzusetzen.

Typische Steuerfehler

Falsche umsatzsteuerliche Behandlung von PV-Anlagen

Der häufigste Fehler ist, dass der Nullsteuersatz falsch angewendet oder unzureichend dokumentiert wird. Wir prüfen daher alle Voraussetzungen und sorgen für eine saubere Dokumentation.

Ohne korrekte Abgrenzung drohen Nachforderungen, der Verlust von Vorsteuerabzug oder Ausschluss aus Förderprogrammen. Wir stellen deshalb frühzeitig die richtige Weichenstellung sicher.

Viele Betreiber verzichten ungewollt auf Sonder-AfA oder den Investitionsabzugsbetrag. Wir analysieren aus diesem Grund alle Investitionen und schöpfen steuerliche Vorteile gezielt aus.

Unklare Verträge, falsche Rechnungsstellung, unvollständige Nachweise. Wir strukturieren die Verträge und Abrechnungen deshalb rechtssicher und prüfungstauglich.

Ohne Belege keine Auszahlung, keine Förderungen und keine steuerliche Anerkennung. Wir sorgen daher für vollständige Unterlagen und eine lückenlose Nachweisführung.

Wer eine Anlage verkauft, ohne steuerliche Prüfung, riskiert erhebliche Verluste, z. B. durch Korrektur der Vorsteuer oder Aufdeckung stiller Reserven. Wir prüfen aus diesem Grund jeden Verkauf vorab und gestalten ihn steuerlich sinnvoll und rechtssicher.

Mit einem erfahrenen Fachberater an Ihrer Seite vermeiden Sie diese Fehler jedoch und gestalten aktiv Ihre wirtschaftliche und steuerliche Zukunft!

Der steuerliche Ablauf bei Energieprojekten

1

Projektidee & Planung

Zieldefinition, Wirtschaftlichkeitsprüfung, erste steuerliche Einschätzung

2

Rechtsformwahl & Strukturierung

Auswahl passender Unternehmensform, ggf. Holding- oder Beteiligungsmodell

3

Investitionsentscheidung & Finanzierung

Prüfung von Abschreibungsmodellen, Fördermitteln, Finanzierungskonzept

4

Errichtung & Inbetriebnahme

Baurecht, Netzanschluss, umsatzsteuerliche Einordnung, Nullsteuersatz prüfen

5

Laufender Betrieb

Buchhaltung, Abrechnung, Direktvermarktung, Vorsteuer, Dokumentation

6

Nachhaltige Steuerplanung

Rücklagen, Optimierung, Vorbereitung auf Verkauf, Nachfolge oder Umstrukturierung

Unterlagen für PV-Projekte

Für wen ist unsere Beratung besonders relevant?

Unsere Steuerberatung für erneuerbare Energien richtet sich an alle, die im komplexen Energiesektor steuerlich abgesichert, wirtschaftlich erfolgreich und zukunftssicher handeln wollen. Ob Projektinitiatoren, Betreiber, Unternehmer oder Investoren, wir liefern das notwendige Know-how für Ihre individuellen Anforderungen.

Spezialisierte Steuerberatung im Bereich der erneuerbaren Energien

Mit Lehnen & Partner haben Sie einen kompetenten Steuerberater für erneuerbare Energien, der die rechtlichen Anforderungen, die wirtschaftliche Planung und die technischen Entwicklungen im Blick hat.

 

Egal, ob Sie in Photovoltaik, Windkraft, Biogas, Speicher, Wasserstoff oder neue Energiequellen investieren: Wir begleiten Projekte aus Gewerbe, Landwirtschaft, Unternehmen und privater Hand, von der Planung und Finanzierung über den laufenden Betrieb bis hin zum Verkauf oder zur Umstrukturierung.

 

Lehnen & Partner ist Ihre Steuerberatung, die nicht nur auf klare Prozesse und digitale Zusammenarbeit setzt, sondern Energieprojekte versteht und steuerlich vorausdenkt.

Ihre Vorteile mit Lehnen & Partner als Steuerkanzlei für erneuerbare Energien

Lehnen & Partner vereint spezialisierte Steuerberatung für erneuerbare Energien mit strategischer Unternehmensbegleitung. Unsere Mandanten profitieren somit von einem umfassenden Beratungskonzept, das weit über die klassische Steuererklärung hinausgeht.

Anne Michels

Teamleiterin Landwirtschaft & Erneuerbare Energien
Steuerberaterin | Landwirtschaftliche Buchstelle
B.A. Steuern und Prüfungswesen

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Steuerberatung für erneuerbare Energien

Ob eine PV-Anlage als Gewerbe gilt, hängt von Ausgestaltung, Nutzung und Einbindung in weitere wirtschaftliche Tätigkeiten ab.
Durch eine frühzeitige steuerliche Einordnung stellen wir sicher, dass Umsatzsteuer, Abschreibung, Förderfähigkeit und laufende Pflichten von Beginn an korrekt und vorteilhaft aufgesetzt sind.

Der Nullsteuersatz kann für bestimmte Lieferungen und Installationen von Photovoltaikanlagen und wesentlichen Komponenten gelten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir prüfen die Anwendbarkeit im konkreten Projekt und sorgen für eine prüfungssichere Dokumentation, damit steuerliche Vorteile vollständig genutzt werden.

Die Abschreibung richtet sich nach Art der Anlage, steuerlicher Einordnung und den geltenden AfA-Regelungen.
Durch die gezielte Kombination von Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und regulärer AfA optimieren wir Liquidität und Ergebnisverlauf Ihres Projekts.

Ob ein Anlagenverkauf steuerfrei oder steuerpflichtig ist, hängt unter anderem von Haltedauer, Rechtsform und umsatzsteuerlicher Vorbehandlung ab. Wir analysieren die steuerlichen Folgen vorab und strukturieren den Verkauf so, dass unnötige Steuerbelastungen vermieden werden.
Bei der Einspeisevergütung erhalten Betreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung vom Netzbetreiber, während die Direktvermarktung marktpreisabhängig erfolgt. Wir stellen sicher, dass Abrechnung, Umsatzsteuer, Vertragsgestaltung und Dokumentation steuerlich korrekt abgebildet werden und im Jahresabschluss sauber zusammenlaufen.
Bei grenzüberschreitenden Stromlieferungen oder Montageleistungen sind Leistungsort, Steuerschuldnerschaft und Nachweispflichten entscheidend. Wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
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