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Auszahlung IAP 2024: Das ist zu beachten

Teamleiterin Lohn & Gehalt bei Lehnen & Partner

Zuletzt aktualisiert: 15.12.2025
IAP_Foto-von-Micheile-Nenderson-auf-Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber können die Inflationsausgleichsprämie (IAP) bis zu insgesamt 3.000 € pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen – aber nur im Zeitraum 26.10.2022 bis 31.12.2024.
  • Die Auszahlung ist in mehreren Teilbeträgen möglich, solange die 3.000 € insgesamt nicht überschritten werden.
  • Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden – eine Entgeltumwandlung ist nicht zulässig.
  • Für die Steuerfreiheit reicht ein Hinweis auf dem Überweisungsträger oder der Lohnabrechnung, dass die Zahlung zur Abmilderung der Inflation erfolgt.

Auch in 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten weiterhin die Inflationsausgleichsprämie (IAP) als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren. Entscheidend ist, die Prämie bleibt nur steuer- und sozialabgabenfrei bis zu einem Betrag von 3.000 Euro im gesamten Begünstigungszeitraum. Denn die Steuerbefreiung gilt nicht jährlich, sondern innerhalb des Begünstigungszeitraumes vom 26.10.2022 (Tag nach der Verkündung des Gesetzes) bis zum 31.12.2024. Die steuerfreie Auszahlung ist im begünstigten Zeitraum auch in mehreren Teilbeträgen möglich, sofern eben der Gesamtbetrag nicht überschritten wird.

Korrekte Auszahlung als Arbeitgeberleistung mit Hinweis notwendig

Voraussetzung zur gesetzeskonformen Auszahlung bleibt, dass IAP-Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, also zum Beispiel nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert werden. Zur korrekten Auszahlung reicht ein entsprechender Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung, dass die Prämie im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.

Sollten Sie zu Ihrer Situation individuelle Fragen zur IAP haben, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.

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