Immer mehr Menschen möchten auch nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterhin beruflich aktiv bleiben. Gleichzeitig suchen viele Unternehmen nach Möglichkeiten, erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb zu halten. Mit der sogenannten Aktivrente wurde zum 01.01.2026 ein steuerlicher Freibetrag eingeführt, der genau diesen Ansatz unterstützen soll.
Die Regelung soll die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer attraktiver machen und gleichzeitig Unternehmen dabei helfen, wertvolles Wissen und langjährige Erfahrung im Betrieb zu halten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Aktivrente ist, wer davon profitieren kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Punkte Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein steuerlicher Freibetrag für Arbeitnehmer, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin einer regulären Beschäftigung nachgehen.
Der Gesetzgeber verfolgt damit mehrere Ziele:
- Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt halten
- Unternehmen bei Personalengpässen unterstützen
- Erfahrungswissen im Betrieb sichern
- Zusätzliche finanzielle Anreize für ältere Arbeitnehmer schaffen
Die Aktivrente stellt dabei keine eigene Rentenart dar. Vielmehr handelt es sich um eine steuerliche Begünstigung für Arbeitslohn, der nach Erreichen der Regelaltersgrenze erzielt wird.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Die Aktivrente richtet sich an Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und dennoch weiterhin aktiv am Berufsleben teilnehmen möchten. Voraussetzung ist, dass sie in einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Tätigkeit beziehen.
Welche Einkünfte sind begünstigt?
Die steuerliche Begünstigung bezieht sich auf Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
Hierzu zählen insbesondere:
- laufender Arbeitslohn
- Gehaltszahlungen
- Sonderzahlungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
- tarifliche Vergütungen
- vertraglich vereinbarte Zuschläge
Voraussetzung ist stets, dass die Einnahmen aus einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stammen.
Welche Tätigkeiten sind nicht begünstigt?
Nicht jede Tätigkeit fällt unter die Aktivrente.
Insbesondere ausgeschlossen sind:
Minijobs
Ein Minijob kann zwar neben einer begünstigten Beschäftigung bestehen, der Minijob selbst fällt jedoch nicht unter die Aktivrente.
Selbstständige Tätigkeiten
Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit sind nicht begünstigt.
Freiberufliche Tätigkeiten
Auch freiberufliche Einkünfte, beispielsweise als Berater, Dozent oder Gutachter, fallen grundsätzlich nicht unter die Aktivrente.
Gewerbliche Tätigkeiten
Gewinne aus einem Gewerbebetrieb gehören ebenfalls nicht zu den begünstigten Einkünften.
Welche Vorteile bietet die Aktivrente?
Die Aktivrente verfolgt das Ziel, die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten. Für Beschäftigte kann der steuerliche Freibetrag dazu beitragen, dass ein größerer Teil des erwirtschafteten Arbeitslohns tatsächlich zur Verfügung steht. Gleichzeitig ermöglicht die Regelung einen flexibleren Übergang zwischen Berufsleben und Ruhestand.
Auch Arbeitgeber profitieren von dieser Entwicklung. Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, qualifizierte Fachkräfte zu finden und langfristig zu binden. Mitarbeitende, die über viele Jahre wertvolles Fachwissen aufgebaut haben, können ihr Know-how weiterhin im Unternehmen einbringen und jüngere Kollegen unterstützen. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels gewinnt dieser Aspekt zunehmend an Bedeutung.
Für Arbeitgeber
Unternehmen können erfahrene Mitarbeitende länger an den Betrieb binden.
Dies bietet Vorteile wie:
- Sicherung von Fachwissen
- Unterstützung bei der Einarbeitung jüngerer Mitarbeitender
- geringere Rekrutierungskosten
- Entlastung bei Fachkräftemangel
- höhere Planungssicherheit
Welche Rolle spielt die Regelaltersgrenze?
Die Aktivrente setzt voraus, dass die gesetzliche Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde.
Eine vorgezogene Altersrente genügt grundsätzlich nicht automatisch für die Anwendung der Regelung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die individuelle Regelaltersgrenze tatsächlich erreicht wird.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte stets im Einzelfall geprüft werden.
Wie erfolgt die praktische Umsetzung?
Die steuerliche Berücksichtigung der Aktivrente erfolgt über den Lohnsteuerabzug im Rahmen der laufenden Gehaltsabrechnung. Damit die Begünstigung korrekt angewendet werden kann, sollten Arbeitgeber frühzeitig prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hierzu gehört insbesondere die Feststellung, ob der Arbeitnehmer bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin in einem begünstigten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig ist. Darüber hinaus sollten die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und die lohnsteuerliche Behandlung in der Lohnabrechnung korrekt umgesetzt werden.
Da die Aktivrente erst seit dem 01.01.2026 gilt, empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der individuellen Situation. Neben den steuerlichen Voraussetzungen sollten auch mögliche sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen berücksichtigt werden. Diese können je nach Beschäftigungsverhältnis und persönlicher Situation unterschiedlich ausfallen und sollten daher im Einzelfall gemeinsam mit dem steuerlichen Berater geprüft werden.
Worauf sollten Arbeitgeber achten?
Die Einführung der Aktivrente schafft neue Gestaltungsmöglichkeiten, ersetzt jedoch keine individuelle Prüfung.
Insbesondere sollten Unternehmen folgende Punkte beachten:
- Prüfung der persönlichen Voraussetzungen
- Dokumentation des Erreichens der Regelaltersgrenze
- korrekte Umsetzung in der Lohnabrechnung
- Berücksichtigung möglicher sozialversicherungsrechtlicher Besonderheiten
- Abstimmung mit dem Steuerberater
Da es sich um eine vergleichsweise neue Regelung handelt, können sich zudem weitere Verwaltungsanweisungen oder Klarstellungen ergeben.
Fazit: Aktivrente schafft Anreize für längere Erwerbstätigkeit
Mit der Aktivrente hat der Gesetzgeber einen neuen steuerlichen Anreiz geschaffen, um Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze länger im Berufsleben zu halten.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können von dieser Regelung profitieren. Während Beschäftigte von steuerlichen Vorteilen und zusätzlichem Einkommen profitieren können, gewinnen Unternehmen wertvolle Fachkräfte und Erfahrungsträger.
Da die konkrete Anwendung von den individuellen Verhältnissen abhängt, empfiehlt sich vor einer Umsetzung stets eine steuerliche Prüfung.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Möglichkeiten der Aktivrente für Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Situation zu bewerten.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Aktivrente
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein seit dem 01.01.2026 geltender steuerlicher Freibetrag für Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin in einer regulären Beschäftigung tätig sind. Ziel der Regelung ist es, die Weiterbeschäftigung erfahrener Fachkräfte attraktiver zu machen.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Begünstigt sind Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin Arbeitslohn aus einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beziehen. Die konkreten Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.
Gilt die Aktivrente auch für Minijobs?
Nein. Minijobs sind grundsätzlich nicht begünstigt. Ein Minijob kann zwar neben einer begünstigten Beschäftigung bestehen, fällt jedoch selbst nicht unter die Aktivrente.
Können Selbstständige die Aktivrente nutzen?
Nein. Die Aktivrente gilt ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Einkünfte aus selbstständigen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht begünstigt.
Welche Einkünfte werden durch die Aktivrente begünstigt?
Begünstigt sind Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Hierzu zählen insbesondere Gehaltszahlungen und andere Vergütungen aus einem regulären Arbeitsverhältnis.
Ab wann kann die Aktivrente genutzt werden?
Die Regelung gilt seit dem 01.01.2026. Voraussetzung ist, dass die gesetzliche Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde und weiterhin eine begünstigte Beschäftigung ausgeübt wird.
Wie wird die Aktivrente steuerlich berücksichtigt?
Die Berücksichtigung erfolgt über den Lohnsteuerabzug im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung. Arbeitgeber sollten die Voraussetzungen vor der Anwendung sorgfältig prüfen.
Welche Vorteile bietet die Aktivrente für Arbeitgeber?
Die Aktivrente schafft zusätzliche Anreize für erfahrene Mitarbeitende, über die Regelaltersgrenze hinaus im Unternehmen tätig zu bleiben. Dadurch können Unternehmen Fachwissen sichern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Sind bei der Aktivrente sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten?
Ja. Die steuerliche Begünstigung ersetzt keine sozialversicherungsrechtliche Prüfung. Ob und welche Auswirkungen sich auf die Sozialversicherung ergeben, sollte im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Ist die Aktivrente automatisch für alle Rentner verfügbar?
Nein. Maßgeblich sind unter anderem das Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze sowie das Vorliegen einer begünstigten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die konkrete Anwendbarkeit sollte stets individuell geprüft werden.