Erste Informationen zur Grundsteuerreform

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Erste Informationen zur Grundsteuerreform

Wie Sie den Medien sicherlich bereits entnommen haben, wurde die Grundsteuer reformiert. Dadurch soll erreicht werden, dass für gleichartige Grundstücke künftig auch eine identische Grundsteuer zu entrichten ist.
 
Der Ablauf

Die Umsetzung der Grundsteuerreform erfolgt in zwei Phasen:

  1. Sommer 2022: Bewertung aller Grundstücke in Deutschland
  2. 01.01.2025: Erstmalige Erhebung der neuen Grundsteuer durch die Gemeinden

 

Zwecks Bewertung der Grundstücke ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet für jedes Grundstück eine Steuererklärung abzugeben. Die Abgabe der Steuererklärung ist ausschließlich auf elektronischem Wege möglich.

 

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Die Finanzämter werden voraussichtlich im Mai 2022 zur Abgabe der Steuererklärungen bis zum 31. Oktober 2022 auffordern. Da der Zeitraum zur Erstellung der Steuererklärungen relativ kurz bemessen ist, empfehlen wir bereits heute folgende Unterlagen bereitzuhalten bzw. anzufordern:

 

  • aktuelle Grundbuchauszüge und Flurkarten
  •  letzten Einheitswertbescheide des Finanzamtes

Für weitere Details haben wir Ihnen ein Infoschreiben formuliert, welches Sie über nachfolgenden Button herunterladen können.

 

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