Erste Informationen zur Grundsteuerreform
Der Ablauf
Die Umsetzung der Grundsteuerreform erfolgt in zwei Phasen:
- Sommer 2022: Bewertung aller Grundstücke in Deutschland
- 01.01.2025: Erstmalige Erhebung der neuen Grundsteuer durch die Gemeinden
Zwecks Bewertung der Grundstücke ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet für jedes Grundstück eine Steuererklärung abzugeben. Die Abgabe der Steuererklärung ist ausschließlich auf elektronischem Wege möglich.
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Die Finanzämter werden voraussichtlich im Mai 2022 zur Abgabe der Steuererklärungen bis zum 31. Oktober 2022 auffordern. Da der Zeitraum zur Erstellung der Steuererklärungen relativ kurz bemessen ist, empfehlen wir bereits heute folgende Unterlagen bereitzuhalten bzw. anzufordern:
- aktuelle Grundbuchauszüge und Flurkarten
- letzten Einheitswertbescheide des Finanzamtes
Für weitere Details haben wir Ihnen ein Infoschreiben formuliert, welches Sie über nachfolgenden Button herunterladen können.
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