Private Einkommensteuer

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Unser Antrieb ist es, die jährliche Erstellung der Einkommensteuererklärung für Sie so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Wir stehen Ihnen unabhängig davon zur Seite, ob Sie als Arbeitnehmer, als Vermieter oder aufgrund eines Nebengewerbes zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind oder ob Sie freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben und eine Erstattung durch das Finanzamt erwarten.

 

 

Sie sind sich unsicher, welche Belege für die Einkommensteuer relevant sind?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen von der Vorbereitung bis zur Bescheidprüfung zur Verfügung steht und auch etwaige Nachfragen der Finanzverwaltung für Sie klärt. Das ist einfach, sicher und bequem für Sie!

 

An alles gedacht?

Hier finden Sie die Checkliste zur Vorbereitung der Einkommensteuererklärung.

Nachvollziehbar und flexibel
Nachvollziehbar und flexibel

Wir gestalten die Erstellung der Einkommensteuererklärung als gemeinsamen Prozess. Nachdem wir alle relevanten Informationen erhalten haben und die Erklärung fertiggestellt wurde, erläutern wir Ihnen gerne im Gespräch, was gegenüber dem Finanzamt erklärt wurde und worauf zukünftig zu achten ist. Hierzu erhalten Sie von uns je nach Bedarf verschiedene auf Sie zugeschnittene Auswertungen.

Mehrwert durch Beratung
Mehrwert durch Beratung

Wir nehmen unsere Berufsbezeichnung wörtlich. Wir wollen nicht nur Ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt deklarieren, sondern wir zeigen Ihnen auf, wo Potenziale liegen, die bisher noch nicht genutzt wurden, um Ihnen individuelle Mehrwerte durch gezielte Beratung bieten zu können.

Steuererklärung digital und per App?
Steuererklärung digital und per App?

Das können wir auch. Wir ermöglichen Ihnen neben der gewohnten Einreichung Ihrer Belege in Papierform auch eine digitale Lösung, unsere eigene Lehnen & Partner App.

Auch in Grenznähe für Sie da
Auch in Grenznähe für Sie da

Für Grenzgänger kann die Erstellung einer Steuererklärung eine besondere Herausforderung darstellen. Internationale Sachverhalte sind in der Regel komplex und erfordern eine besondere Expertise. Unsere Fachspezialisten helfen Ihnen auch bei internationalen Angelegenheiten gerne weiter. 

Ihre Ansprechpartner

Ihre
Ihre

E-Mail info@lehnen-partner.de
Telefon +49 6551 770

 

Fragen, Antworten und weitere Informationen zur privaten Einkommensteuer

Bis wann muss meine Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater erstellt werden?

Ein Steuerberater hat grundsätzlich bis zum Ablauf des 28. Februars des übernächsten Jahres Zeit, die Einkommensteuererklärung für Sie zu erstellen. Für 2020 bedeutet dies, dass die Einkommensteuererklärung bis zum 28.02.2022 beim Finanzamt eingereicht werden. Je nachdem, wie der Einzelfall gelagert ist, kann eine Vorabanforderung durch das Finanzamt erfolgen oder eine zusätzliche Fristverlängerung beantragt werden.

Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Sofern Sie alleinstehend sind, bzw. verheiratet und als Ehegatten die Steuerklasse 4/4 gewählt haben,  und nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis beziehen, sind Sie nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Sollte allerdings beispielsweise  ein Vermietungsobjekt vorliegen oder Sie beziehen eine Rente, ist der Einzelfall zu prüfen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, die Einkommensteuererklärung abzugeben, auch wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht. Hierzu stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort.

Was kostet mich die Erstellung der Einkommensteuererklärung?

Für den Bereich der Einkommensteuererklärung haben wir kanzleiweite Standards, die wir gerne im Termin mit Ihnen besprechen. Hierzu benötigen wir mindestens Ihren letzten Einkommensteuerbescheid. Eine pauschale Aussage ist vorab schwer zu treffen.

Welche Belege benötigen wir?

Eine Übersicht hierzu finden Sie in unserer Checkliste. Ansonsten helfen wir Ihnen in diesem Punkt auch gerne telefonisch oder per E-Mail weiter.