Am 25.11.2022 hat der Bundesrat der neuen Fassung des Inflationsausgleichsgesetzes zugestimmt, welche nun auf eine deutliche Absenkung des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergelds zielt.
Anhebung Grundfreibetrag
Zum 01.01.2023 wird eine Anhebung des Grundfreibetrags von 10.347 EUR auf 10.908 EUR erfolgen, in 2024 ist eine weitere Anhebung auf 11.604 EUR vorgesehen.
Anpassung Tarifeckwerte Spitzensteuersatz
Entsprechend werden die sogenannten Tarifeckwerte ebenfalls angepasst. Der Spitzensteuersatz wird ab 01.01.2023 ab 62.810 EUR statt bisher ab 58.597 EUR greifen. 2024 ist eine weitere Anpassung auf 66.761 EUR vorgesehen. Außergewöhnlich hohe Einkommen (sogenannter Reichensteuersatz) ab 277.836 EUR sind von der Anpassung ausdrücklich ausgenommen.
Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag
Ab dem 01.01.2023 wird auch das Kindergeld erhöht und beträgt monatlich für jedes Kind 250 EUR. Die bisherige Staffelung entfällt.
Zudem soll der Kinderfreibetrag auch eine Erhöhung erfahren. Er soll zum 01.01.2023 um 404 EUR auf 6.024 EUR erhöht werden, in 2024 um weitere 360 EUR auf 6.384 EUR.
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