„Seit unserem Wechsel zu Lehnen & Partner werden wir so betreut, wie wir es uns immer gewünscht haben.“

„Seit unserem Wechsel zu Lehnen & Partner werden wir so betreut, wie wir es uns immer gewünscht haben.“

Land- und Forstwirtschaft / Weinbau

Als Spezialist in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft sowie im Weinbau bringen wir über die fachliche Arbeit hinaus unsere langjährige Branchenerfahrung in die Beratung unserer Mandanten ein. Spürbar und erlebbar wird dies, wenn Ihre Ansprechpartner die gleiche Sprache wie Sie sprechen und Ihnen auf Augenhöhe begegnen.

Auf Ihren Betrieb und Ihre Branche zugeschnitten: Die betriebswirtschaftliche Auswertung
Auf Ihren Betrieb und Ihre Branche zugeschnitten: Die betriebswirtschaftliche Auswertung

Ihre individualisierte Auswertung ist für Sie ein wertvolles Steuerungsinstrument, wenn Sie aussagekräftig und verständlich aufbereitet ist. Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie nach Bedarf bei der Interpretation des Zahlenwerks und steht auch Ihrem Finanzierungspartner für Auskünfte zur Verfügung. Wie eine betriebswirtschaftliche Auswertung in Ihrer Branche aufgebaut ist, sehen Sie hier.

Erneuerbare Energien: Das zweite Standbein?
Erneuerbare Energien: Das zweite Standbein?

Ob Biogas, Photovoltaik oder Windkraft. Die erneuerbaren Energien können eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung zu Ihrem Betrieb sein. Ob eine Investition in Ihrem Fall Sinn macht, beantwortet eine im Vorfeld erarbeitete Planrechnung. Einen ersten Eindruck von einer Planrechnung am Beispiel einer Photovoltaikanlage erhalten Sie hier.

Besser früher an später denken: Die Übergabe an die nächste Generation
Besser früher an später denken: Die Übergabe an die nächste Generation

Hier ist es schon Tradition, dass ein Betrieb zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen wird. Die Gestaltung der hierfür erforderlichen Verträge berührt etliche rechtliche und steuerrechtliche Faktoren. Dabei sind sowohl die Seite des Übergebers als auch die des Hofnachfolgers betroffen. Wir begleiten Sie hier von Anfang an, angefangen von der Vorüberlegung zur Hofübergabe bis hin zum rechtsverbindlichen Vertrag inkl. aller erforderlichen Meldungen.

Ihre Ansprechpartner

Lehnen & Partner
Lehnen & Partner

E-Mail info@lehnen-partner.de
Telefon +49 6551 770

Fragen, Antworten und weitere Informationen zur Landwirtschaft und zum Weinbau

Ich möchte meinen Betrieb auf die nächste Generation übertragen. Können Sie mir dabei helfen?

Gerne beraten wir Sie bei der Übertragung Ihres Betriebes und erstellen Ihnen ein Konzept (z.B. Vater-Sohn/Tochter-GbR, Nießbrauchs-Vorbehalt, Dauernde Last, Verpachtung), das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Bei der Wahl des Konzepts und der hiermit verbundenen Übergabeform betrachten wir auch Ihre Altersvorsorge.

Ist es für mich sinnvoll, von der Durchschnittsbesteuerung (Pauschalierung) zur Regelbesteuerung in der Umsatzsteuer zu wechseln?

Unterschiedliche Betriebsstrukturen, Marktpreise, Erntemengen und auch Investitionsvorhaben sind mögliche Ursachen, die einen Wechsel zur Regelbesteuerung begünstigen.

In einem persönlichen Gespräch werden die Eckdaten Ihres Betriebes erfasst und es wird geprüft, ob ein Wechsel speziell in Ihrem Falle sinnvoll ist, da Sie nach einem Wechsel für fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden sind.

Ich betreibe einen Weinbaubetrieb. Wann führen die Einkünfte hieraus zu gewerblichen Einkünften?

Wenn Sie zusätzlich einen Hotel- oder Gaststättenbetrieb führen und die Produkte Ihres Weinbaubetriebes überwiegend hierüber vermarkten, führt dies zu einem Gewerbebetrieb. Dies gilt auch bei einem Weinkommissionsbetrieb.

Die Beherbergung von Fremden bei weniger als 4 Zimmern und 6 Betten gilt noch als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb.

In einer Straußwirtschaft führen die Einnahmen aus Essen und zugekauften Getränken zu gewerblichen Einkünften, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden.

Kaufen Sie nachhaltig (über einen Zeitraum von etwa 3 Jahren) Wein etc. zu mehr als 20 % des Umsatzes zu, führt dies ebenfalls zur Gewerblichkeit.