Einkommensteuer

Persönlich, digital und nachvollziehbar

Sie wollen in Ihrer Einkommensteuererklärung alle Steuermöglichkeiten ausschöpfen? Sie möchten Ihre Finanzen optimieren? Und Ihr Vermögen unter steuerrechtlichen Aspekten optimal einsetzen? Dann sind wir genau der richtige Support für Sie als Unternehmer, Arbeitnehmer, Grenzgänger oder Vermieter. Denn wir setzen ganz klar unseren Fokus auf die gezielte Beratung, um Ihnen Mehrwerte zu liefern. Wir wollen nicht nur Ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt deklarieren, sondern wir zeigen Ihnen auf, wo Potenziale liegen, die bisher noch nicht genutzt wurden, und wie sie zukünftig Nutzen daraus ziehen können. Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess nachvollziehbar Schritt für Schritt.

Themen im Überblick

Wir gehen immer den einen Schritt weiter für Ihren Erfolg!

Individuelle Beratung durch persönliche Beziehung

Ihr persönlicher Fachberater steht Ihnen jederzeit ganzheitlich beratend zur Seite. Er entlastet Sie vollkommen und wickelt alles ab von der Analyse Ihrer Finanzen, dem Ausschöpfen der Möglichkeiten über die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung bis zur Bescheidprüfung. Auch etwaige Nachfragen der Finanzverwaltung übernimmt er für Sie.

Steuerberater von Lehnen & Partner im Beratungsgespräch zur privaten Einkommensteuer
Digitale Zusammenarbeit bei der Einkommensteuerberatung mit Lehnen & Partner

Digitale Zusammenarbeit zu Ihrer Entlastung

Wir sind nah vor Ort, immer persönlich ansprechbar und gleichzeitig digital unterwegs. Denn wir setzen auf digitale Belegvermittlung und -archivierung durch die Nutzung von sicheren Tools und Apps. Das ist einfacher und bequemer für Sie! Lassen Sie uns gemeinsam die Vorteile der digitalen Zusammenarbeit ausschöpfen. Sie sparen dadurch wertvolle Zeit, die Sie für Ihr Business und Ihr Leben weitaus sinnvoller einsetzen können. Und Sie sparen Nerven und Platz, weil das Suchen von Papierbelegen, das Einreichen und Archivieren von Pendelordnern wegfällt. Gerne stellen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Organisation der Steuerunterlagen von Papier auf digital um und richten gemeinsam mit Ihnen praxistaugliche Prozessabläufe ein.

Nachvollziehbar und flexibel

Wir gestalten die Erstellung der Einkommensteuererklärung als gemeinsamen Prozess. Nachdem wir alle relevanten Informationen erhalten haben und die Erklärung fertiggestellt wurde, erläutern wir Ihnen gerne im Gespräch, was gegenüber dem Finanzamt erklärt wurde und worauf zukünftig zu achten ist. Hierzu erhalten Sie von uns je nach Bedarf verschiedene auf Sie zugeschnittene Auswertungen.

Strukturierte und nachvollziehbare Einkommensteuerberatung bei Lehnen & Partner
Kompetente Beratung bei grenznahen steuerlichen Fragestellungen durch Lehnen & Partner

Auch in Grenznähe für Sie da

Für Grenzgänger kann die Erstellung einer Steuererklärung eine besondere Herausforderung darstellen. Internationale Sachverhalte sind in der Regel komplex und erfordern eine besondere Expertise. Unsere Fachspezialisten helfen Ihnen auch bei internationalen Angelegenheiten gezielt weiter.

Unser Rundumservice für die private Einkommensteuer

Darüber hinaus bieten wir auch diese Mehrwerte an

Jennifer Weber | Einkommensteuerberatung Lehnen & Partner Prüm

Jennifer Weber

Steuerberaterin
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Fragen & Antworten

Ein Steuerberater hat grundsätzlich bis zum Ablauf des 28. Februars des übernächsten Jahres Zeit, die Einkommensteuererklärung für Sie zu erstellen. Je nachdem, wie der Einzelfall gelagert ist, kann eine Vorabanforderung durch das Finanzamt erfolgen oder eine zusätzliche Fristverlängerung beantragt werden.

Sofern Sie alleinstehend sind, bzw. verheiratet und als Ehegatten die Steuerklasse 4/4 gewählt haben, und nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis beziehen, sind Sie nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Sollte allerdings beispielsweise ein Vermietungsobjekt vorliegen oder Sie beziehen eine Rente, ist der Einzelfall zu prüfen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, die Einkommensteuererklärung abzugeben, auch wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht. Hierzu stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort.

Für den Bereich der Einkommensteuererklärung haben wir kanzleiweite Standards, die wir gerne im Termin mit Ihnen besprechen. Hierzu benötigen wir mindestens Ihren letzten Einkommensteuerbescheid. Eine pauschale Aussage ist vorab nicht zu treffen.

Eine Übersicht hierzu finden Sie in unserer Checkliste. Ansonsten helfen wir Ihnen in diesem Punkt auch gerne telefonisch oder per E-Mail weiter.
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