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Im Frühjahr haben wir Sie bereits über umfangreiche Änderungen für den E-Commerce und der damit einhergehenden Einführung des sogenannten „One-Stop-Shops“ ab dem 01.07.2021 informiert. Zum 31.10.2021 ist nun die erste Steueranmeldung zum „One-Stop-Shop“ an das Bundeszentralamt für Steuern für das 3. Quartal 2021 fällig.
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