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Bereits im Jahre 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn in zwei Stufen angehoben. Entsprechend der dritten Mindestlohnanpassungsverordnung zum 1. Januar 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 € auf 9,82 € erhöht. In der vierten Stufe ist vorgesehen, diesen zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € anzuheben.
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