Update zur Grundsteuerreform

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Verlängerung der Abgabefrist – Wir unterstützen Sie bei Ihrer Grundsteuererklärung!

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde um 3 Monate verlängert. Bis zum 31.01.2023 sind alle Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet bei dem für Sie zuständigen Finanzamt eine Grundsteuererklärung einzureichen. Grundsätzlich muss die Grundsteuererklärung elektronisch an das jeweilige Finanzamt übermittelt werden. Hierfür steht Ihnen das Online-Portal ELSTER über die Internetseite www.elster.de zur Verfügung. In Ausnahmefällen ist es möglich, die Erklärung in Papierform abzugeben. Dies trifft zu, wenn Sie keinen Zugang zu einem PC oder keinen Internetanschluss haben. In solchen Fällen können seit dem 01. Juli 2022 die Formulare für die Grundsteuererklärung in Papierform im Servicecenter Ihres Finanzamtes abgeholt werden. Die erforderlichen Grundstücksdaten müssen zwingend in diese amtlichen Formulare eingetragen werden. Es ist nicht ausreichend, die erforderlichen Daten auf einem weißen Blatt Papier herunterzuschreiben und beim Finanzamt einzureichen.

 

Wer kann bei der Abgabe der Steuererklärung helfen?

Grundsätzlich kann jeder Eigentümer die Grundsteuererklärung über ELSTER selbst an das Finanzamt übermitteln.

In Steuersachen unterstützt Sie natürlich Ihr Steuerberater und übernimmt auch die Erstellung und Übermittlung der Grundsteuererklärung. Darüber hinaus bieten die Finanzämter sowohl einen telefonischen Support als auch eine regelmäßige Sprechstunde vor Ort an. Grundstücks- und Hausverwaltungen sind ebenfalls befugt für die von ihnen verwalteten Objekte Steuererklärungen zu erstellen und abzugeben.

 

Bevor ich eine Grundsteuererklärung abgeben kann: Welche Unterlagen/Informationen sollte ich unbedingt zur Verfügung haben?
  • Datenstammblatt des Finanzamts, darin enthalten:
    • Aktenzeichen, unter diesem das Grundstück beim Finanzamt geführt wird
    • Lagebezeichnung, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurstück
    • Miteigentumsanteil am Grundstück
    • Größe des Grundstücks
    • Bodenrichtwert, Entwicklungszustand und Art der Nutzun

 

  • Informationen über die Eigentumsverhältnisse inkl. der Adressen und Miteigentumsanteile aller Eigentümer (Geburtsdatum, Steuernummer und Steueridentifikationsnummer aller Eigentümer sind optionale Angaben)

 

  • Informationen über die Art der Bebauung, hier beispielsweise für ein Einfamilienhaus:
    • Baujahr des Gebäudes
    • Informationen zu An- oder Umbauten
    • Wohnfläche
    • Anzahl der Garagenstellplätze

 

Lena Lützen, eine unserer Grundsteuer-Expertinnen, war vor Kurzem in der ARD Sendung „ARD Buffet“ zu Gast und hat im Interview alles Wichtige zur Grundsteuerreform erklärt. Zum Video-Beitrag gelangen Sie hier.

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