Aktuelle Lohnbesonderheiten
Erhöhung der Sachbezugsgrenze
Die Sachbezugsgrenze wurde ab dem 01.01.2022 von 44 € auf 50 € erhöht. Jedoch möchten wir hier auf die Beachtung der verschärften Voraussetzungen hinweisen:
Die vom Arbeitgeber besorgten und an den Mitarbeiter ausgehändigten Gutscheine und Geldkarten dürfen ausschließlich zum Bezug von Waren bzw. Dienstleistungen berechtigen und müssen die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Erlaubt sind gem. ZAG Gutscheine/ Geldkarten für:
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limitierte Netze, z.B. regionale Systeme / Regionalwährung
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limitierte Produktpalette, z.B. Tankkarten, Fitnesskarten
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Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken, wie z.B. Essensmarken
Erhöhung der Pendlerpauschale
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Ihre Ansprechpartnerin
Simone Kirch
54634 Bitburg