Aktuelle Lohnbesonderheiten

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Aktuelle Lohnbesonderheiten

In vergangenen Steuernews Blogbeiträgen haben wir Sie bereits über Änderungen in Bezug auf Lohn und Gehalt informiert. Nun wurden weitere interessante Neuerungen vorgenommen, über die wir Sie in diesem Blogbeitrag informieren möchten.
 
Erhöhung der Sachbezugsgrenze

Die Sachbezugsgrenze wurde ab dem 01.01.2022 von 44 € auf 50 € erhöht. Jedoch möchten wir hier auf die Beachtung der verschärften Voraussetzungen hinweisen:

Die vom Arbeitgeber besorgten und an den Mitarbeiter ausgehändigten Gutscheine und Geldkarten dürfen ausschließlich zum Bezug von Waren bzw. Dienstleistungen berechtigen und müssen die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Erlaubt sind gem. ZAG Gutscheine/ Geldkarten für:

 

  • limitierte Netze, z.B. regionale Systeme / Regionalwährung 

  • limitierte Produktpalette, z.B. Tankkarten, Fitnesskarten

  • Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken, wie z.B. Essensmarken

 
Erhöhung der Pendlerpauschale
Die ab dem 01.01.2024 geplante Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 38 Cent soll rückwirkend zum 01.01.2022 umgesetzt werden.
Die Erhöhung gilt bis einschließlich 2026. Derzeit beträgt die Pendlerpauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer 35 Cent.
 

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Simone Kirch
Simone Kirch
Steuerberaterin
M.Sc. Betriebswirtschaftslehre
 
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