Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.2022

Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.2022

Mindestlohnanpassung ab Oktober 2022 mit positivem Ausgang für Millionen von Menschen

Der Beschluss für die nächste Mindestlohnanpassung ist verabschiedet: Der Mindestlohn steigt in 2022 zum dritten Mal und zwar zum 01.10.2022 auf 12 Euro brutto die Stunde. Das geht zudem mit Auswirkungen auf die Verdienstobergrenzen bei Mini- und Midijobs einher, s. Ausführungen unten.

Ziel der Bundesregierung der stufenweisen Erhöhung des Mindestlohns ist es, dass Arbeit gerecht bezahlt wird. Laut der offiziellen Meldung der Bundesregierung profitieren davon nun 6 Millionen Menschen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gibt an, dass die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse betrifft. Damit hat sich die Zahl der davon betroffenen Stellen im Vergleich zur Einführung des Mindestlohns in 2015 verdoppelt. Der Mindestlohn hat eine Steigerung von 25% innerhalb eines einzigen Jahres erfahren.

 
Auswirkungen auf den Minijob

Damit bei den sogenannten Mini- oder 450-Euro-Jobs mit einem Stundensatz von 12 Euro brutto weiterhin eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden möglich ist, erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022 von 450 Euro auf 520 Euro im Monat.

 
Angleichung auch bei Midijobs

Auch die Höchstgrenze für den sogenannten Midijob (Beschäftigung im Übergangsbereich) erfährt folgerichtig zum 01.10.2022 eine Anpassung und wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Der Übergangsbereich liegt dann zwischen 520,01 und 1.600 Euro im Monat.

 

Wichtiger Hinweis mit Blick auf die Lohnzahlungen

Bei jeder Mindestlohnerhöhung müssen Sie Ihre Lohnzahlungen aufs Neue prüfen. Denn falsche Berechnungen führen zu Lohnnachzahlungen, Nachzahlungen an die Sozialversicherung und im schlimmsten Fall auch zu hohen Bußgeldern. Sie sind sogar für die Subunternehmen haftbar, die Sie beauftragen. 

Welche steuerrechtlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen die Mindestlohnerhöhung genau für Sie als Arbeitgeber und Ihre Beschäftigten hat, hängt u.a. davon ab, ob die Gehaltsabrechnung auf Stundenbasis läuft oder per festem Monatslohn. Somit ist individuell zu überprüfen, ob und was ggf. angepasst werden müsste.


Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Jetzt kontaktieren

Ihre Ansprechpartner

Lehnen & Partner
Lehnen & Partner
Telefon +49 6551 770