Erhöhung des Mindestlohns in 2022

Erhöhung des Mindestlohns in 2022

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Bereits im Jahre 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn in zwei Stufen angehoben.

Entsprechend der dritten Mindestlohnanpassungsverordnung zum 1. Januar 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 € auf 9,82 € erhöht. In der vierten Stufe ist vorgesehen, diesen zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € anzuheben.
 
Koalitionsverhandlungen für neue Pläne laufen noch
Aktuell laufen jedoch noch Koalitionsverhandlungen im Bundestag: Die SPD und die Grünen möchten, wie in der Wahl versprochen, schnellstmöglich eine Mindestlohnerhöhung auf 12 € brutto je Zeitstunde durchsetzen. Neben der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ergibt sich dadurch auch eine Anpassung der bisher geltenden 450 € Grenze des Minijobs. Dieser wird zukünftig ein 520 € Job.

 

Daraus ergibt sich folgende Übersicht:
Zum 01.01.2021:
9,50 €
Zum 01.07.2021:
9,60 €
Zum 01.01.2022:
9,82 €
Zum 01.07.2022:
10,45€ (bzw. 12 € je nach Entscheidung im Bundestag)

 


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Stephanie Bonnemann
Stephanie Bonnemann

Stephanie Bonnemann (Steuerfachangestellte, Fachbereichsleiterin (GmbH's / Heilberufe) ist im Allgemeinen Ansprechpartnerin für Fragen rund um das Thema der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Insbesondere für den Fachbereich der GmbH's und Heilberufe steht sie Ihnen (mit ihrem Team) gerne beratend zur Seite.

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