Gemeinschaftskonto für Ehepaare und Schenkungssteuerrisiken - in diesem Lehnen & Partner Blogartikel erklären wir Risiken und Lösungen

Schenkungsteuerrisiken umgehen bei Gemeinschaftskonten von Ehegatten

Ihr führt als Ehepaar ein gemeinsames Konto, auf das jeder von euch nach Belieben zugreifen kann? Dann solltet ihr insbesondere bei der Verwendung dieses Kontos auf gewisse Dinge achten, um keine schenkungsteuerlichen Risiken einzugehen. Welche Schenkungssteuerrisiken es beim Gemeinschaftskonto von Ehegatten gibt, und wie diese umgangen werden können, das erläutern wir in diesem Artikel unseres Gestaltungsberatungsteams von Lehnen & Partner. 

 

Das übliche Oder-Konto-Modell: Was ihr zu diesem Gemeinschaftskonto im Bezug auf die Schenkungsteuer wissen solltet

Üblicherweise werden solche Gemeinschaftskonten nach dem ODER-Konto-Modell geführt. Das heißt, dass jeder Ehegatte ohne die Zustimmung des anderen über den Kontostand verfügen kann.

Wird jedoch das Konto ausschließlich nur von einem Ehegatten oder, im Vergleich zum anderen Ehegatten, in überwiegendem Umfang gefüllt, kann dies zu einer Schenkung an den nicht / weniger einzahlenden Ehegatten führen, wenn dieser die Geldmittel für den eigenen oder auch für den gemeinsamen Vermögensaufbau nutzt. Grund dafür ist die automatische hälftige Zuordnung des Kontobestandes an jeden Ehegatten, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Unproblematisch sind Verwendungen des Kontobestands für Aufwendungen des gemeinsamen Lebensunterhaltes.

Zudem gilt für Schenkungen an Ehepartner ein Freibetrag von 500T Euro, der innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach und nach durch Oder-Konto-Einzahlungen, die als Schenkung zu deklarierend sind, aufgezehrt wird. Falls der Freibetrag bereits aufgezehrt sein sollte, kommt es direkt zu einer Belastung mit Schenkungsteuer.

Zahlt also ein Ehegatte z.B. 750T Euro aus einer Veräußerung eines Grundstückes auf das Gemeinschaftskonto ein, werden dem anderen Ehegatten 375T Euro zugerechnet und als Schenkung angesehen. Es bliebe ein Rest-Freibetrag i.H.v. 125T Euro für die nächsten 10 Jahre.

 

Schenkungsteuerrisiken umgehen bei Gemeinschaftskonten von Ehegatten - 
Alternative 1: Statt Oder-Konto auf zwei Einzelkonten setzen

Um hier Risiken zu umgehen und Klarheit zu schaffen, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

Die Ehegatten führen von Beginn der Ehe an jeweils ein Einzelkonto mit gegenseitiger  Kontovollmacht des anderen Ehegatten, um die automatische hälftige Zuordnung des Kontobestandes zum anderen Ehegatten zu vermeiden. Auf diesen Konten erfolgen dann getrennt die künftigen Zahlungseingänge.

 

Schenkungsteuerrisiken umgehen bei Gemeinschaftskonten von Ehegatten -
Alternative 2: Lösungen bei bereits bestehendem Oder-Gemeinschaftskonto

Um Risiken bei einem vorhandenen ODER-Konto zu umgehen, gibt es folgende Lösungsansätze:

  1. Die Ehegatten errichten für die Zukunft jeweils ein Einzelkonto mit gegenseitiger Kontovollmacht des anderen Ehegatten, um die automatische hälftige Zuordnung des Kontobestandes zum anderen Ehegatten zu vermeiden. Auf diesen Konten erfolgen dann getrennt die künftigen Zahlungseingänge.
  2. Die Ehehatten treffen und „leben“ eine Vereinbarung über den Ausschluss der freien Verfügung des weniger / nicht einzahlenden Ehegatten über dieses Konto oder eine Verwahrungsvereinbarung mit Klarstellung der Eigentumszurechnung und Verwahrungsberechtigung.
  3. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird beendet, um den steuerfreien Zugewinnausgleich auszulösen und rückwirkend eine steuerpflichtige Schenkung zu beseitigen. Hier fallen allerdings je nach Ausgleichsbetrag hohe Notarkosten an.

 

Fazit: Schenkungsteuerrisiken bei Gemeinschaftskonten von Ehegatten

Wie ihr nun gelesen habt, kann das Thema „Gemeinschaftskonto“ unter bestimmten Gegebenheiten mit Schenkungssteuerrisiken bei Ehegatten einhergehen. Gleichzeitig gibt es aber eben auch die genannten, rechtssicheren Alternativen und Lösungsansätze, wie ihr diese Risiken als Ehepaar umgehen könnt.

Solltet ihr nun festgestellt haben, dass bei euch Handlungsbedarf besteht und Fragen zu klären sind, sprecht uns jederzeit gerne an!

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