Vermögen absichern und aufbauen

Vermögen absichern und aufbauen

Expertentipp von Steuerberater Daniel Krötz -
Die Mittelstandsholding als Lösung für kleine und mittlere Unternehmen


Was erwartet Sie?

  • Sicherung von unternehmerischen Gewinnen/Vermögen, welche(s) in der Vergangenheit geschaffen wurde(n) (Insolvenzschutz)
  • Aufbau von Vermögen durch die Ausnutzung eines privilegierten Steuersatzes (Steigerung des Kapitalanlagevolumens)

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Kleine und mittelständische Unternehmen betreiben ihre Geschäftsmodelle häufig in Rechtsform der GmbH. Die Beschränkung der unternehmerischen Haftung stellt hier sicherlich häufig den Kernaspekt dar. Für operative Risiken der Geschäftstätigkeit haftet hier lediglich das Vermögen der Gesellschaft. Das private Vermögen des Unternehmers ist, auch im Falle einer Insolvenz, im Normalfall vollständig abgesichert.

 

Absicherung des bereits aufgebauten Vermögens

Bei profitablen Unternehmen können sich im Laufe der Geschäftstätigkeit beträchtliche Gewinnvorträge ansammeln. Dieses im Laufe der Zeit entstandene „Eigenkapitalpolster“ steht etwaigen Gläubigern auch im Krisenfall als Haftungsmasse zur Verfügung. Bei diesen Gewinnen der Vergangenheit handelt es sich um Vermögen, welches weiterhin dem unternehmerischen Risiko unterliegt. Im Extremfall der Insolvenz kann dieses mühsam aufgebaute Vermögen demnach wieder vollständig vernichtet werden.
Vor dem Hintergrund der dauerhaften Vermögenssicherung kann es demnach sinnvoll sein, die Gewinne der Vergangenheit auf die private Ebene zu überführen und damit einem etwaigen Gläubigerzugriff permanent zu entziehen. Dies gilt selbst für den Extremfall der Insolvenz, denn das private Vermögen des Unternehmers selbst unterliegt bei der Rechtsform der GmbH grundsätzlich keinerlei Haftung.

 

Steuerliche Konsequenzen der Vermögenssicherung 

Aus steuerlicher Betrachtungsweise können Kapitalgesellschaften von der sog. Thesaurierungsbegünstigung profitieren. Während Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (bspw. GmbH & Co. KG) ihre Gewinne, unerheblich von deren Verwendung, in der Spitze grundsätzlich mit bis zu 48,1 % versteuern müssen, werden die Gewinne einer GmbH zunächst lediglich mit einem Steuersatz von durchschnittlich 29,8 % versteuert. Aufgrund der geringeren Steuerbelastung ergibt sich ein höheres Re-Investitionsvolumen auf Ebene der GmbH. Nur für den Fall der Privatisierung der Gewinne, erfolgt eine Letztversteuerung mit weiteren 19,6 %-Punkten, sodass sich in diesem Fall die Gesamtsteuerbelastung auf 49,4 % des seinerzeit erzielten Gewinns beläuft.

Die Privatisierung und damit permanente Sicherung von Vermögen führt aufgrund der o.g. Letztbesteuerung zu einer Reduktion des Kapitalanlagevolumens (Steuerkosten der Vermögensabsicherung). Folglich stehen sich die Aspekte der Vermögenssicherung und die damit einhergehende Steuerbelastung konträr gegenüber.

Einzelunternehmen

* Künftige Gewinne aus der Wiederanlage des Investitionsvorteils

Kombination der Vorteile - Einsatz der Mittelstandsholding

Durch den Einsatz der Mittelstandsholding kann dieser gegenläufige steuerliche Aspekt kompensiert werden. Das Gestaltungsmodell kombiniert demnach die folgenden beiden Vorteile miteinander:

 

  1. Absicherung der Gewinne der Vergangenheit „Vermögenssicherung“
  2. Erhalt des privilegierten Steuersatzes der GmbH „hohes Re-Investitionsvolumen“


Zur Integration des Konzepts erfolgt die Gründung einer zweiten GmbH, deren alleiniger Zweck darin besteht, die Anteile an der operativ tätigen GmbH zu halten („Holding“). Die Gewinnausschüttungen erfolgen anschließend nicht auf die privaten Konten des Unternehmers, sondern an die Holding-GmbH. Da die Gewinne im Besteuerungssystem der Kapitalgesellschaften verbleiben, wird für diesen Zwischenschritt lediglich eine minimale Steuerbelastung von einem Prozentpunkt erhoben.

Der große Vorteil besteht darin, dass der Vermögensaufbau künftig auf Ebene der Holding-GmbH und demnach mit noch nicht vollständig versteuertem Vermögen erfolgt. Hieraus ergibt sich ein um 18,6 % höheres Investitionsvolumen auf Ebene der Holding GmbH. Die Holding kann demnach als Spardose verstanden werden, die alleine dem Vermögensaufbau dient. Ein privater Verbrauch des „Spardosenvermögens“ ist weiterhin jederzeit möglich, der Zugriff führt jedoch zur Erhebung der verbleibenden Steuer. Die Entscheidung, ob und zu welchem Zeitpunkt die Letztversteuerung erfolgt, obliegt hier, anders als bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, dem Unternehmer selbst.

Mittelstandsholding

Resümee: Das Einrichten einer Holding GmbH lohnt sich, um erhebliche Gewinnvorträge (Eigenkapitalpolster) vor unternehmerischen Risiken, wie z.B. Insolvenz, zu schützen.

Beispiel für die Vermögenssicherung und den Vermögensaufbau durch den Einsatz der Mittelstandsholding:

In einer mittelständischen GmbH hat sich ein betrieblich derzeit nicht erforderliches Kapitalpolster i.H.v. TEUR 400 angesammelt. Um dieses Kapitalpolster permanent abzusichern, erfolgt eine Privatisierung des Betrages. Mit dem nach Steuerabzug verbleibenden Vermögen soll eine vermietete Immobilie erworben werden.

Berechnungsannahmen: Jahreskaltmiete 4,5 % des Kaufpreises, die generierten Mieterträge werden wiederum angelegt – Zinssatz 1,0 %, Mehr-Verwaltungskosten für die GmbH TEUR 1,5 p.a.

Lösung:
Aus dem Beispiel lässt sich leicht erkennen, dass die Ausnutzung des deutlich höheren Re-Investitionsbetrages (TEUR 106) zu entsprechend höheren Erträgen führt. Daneben werden die laufenden Mieterträge in der Holding GmbH mit einem deutlich geringeren Steuersatz (15,8 %) im Vergleich zum Privatinvest (48,1 %) besteuert. Mehr zum Steuervorteil der Immobilien-GmbH erfahren sie hier.

Vermögenssicherung

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Daniel Krötz
Daniel Krötz

Daniel Krötz (Steuerberater, Master of Arts – Taxation und Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH)) ist kanzleiweit für den Bereich Veränderung und Optimierung von Unternehmensstrukturen verantwortlich und steht Ihnen darüber hinaus auch im Bereich der Übertragung (Schenkung / Verkauf) von unternehmerischen sowie privaten Vermögen beratend zur Seite.

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