Grundsätze der Immobilien-GmbH
Der Steuervorteil der Immobilien-GmbH resultiert alleine aus der Befreiung der vermögensverwaltenden GmbH von der Gewerbesteuer. Diese Ausnahme ist allerdings an strenge Anforderungen geknüpft, welche es unbedingt einzuhalten gilt. Sowohl beim Erwerb als auch bei der laufenden Verwaltung sowie beim Verkauf von Immobilien müssen gewisse Fallstricke beachtet werden. Insbesondere bei der laufenden Verwaltung ist es wichtig, die für die Steuerbegünstigung vorgegebenen „Leitplanken“ einzuhalten. Die Mitvermietung von Inventargegenständen wie Mobiliar oder Einbauküchen bei Wohnimmobilien bzw. Betriebsvorrichtungen wie Lastenaufzüge oder Druckluftanlagen bei Gewerbeimmobilien ist beispielsweise grundsätzlich nicht möglich und führt im Ergebnis zur gänzlichen Versagung der Gewerbesteuerbefreiung (Ausnahme: Die Erträge aus der Vermietung dieser Gegenstände betragen maximal 5 % der Mieteinnahmen für das Grundstück). Auch ein aktiver Gewerbebetrieb in Form einer Photovoltaikanlage ist grundsätzlich als schädliche Nebenaktivität der Immobilien-GmbH einzustufen (Ausnahme: Die Erträge aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage betragen maximal 10 % der Mieteinnahmen für das Grundstück).
Darüber hinaus unterliegt ein späterer Verkauf der Immobilie durch die GmbH unabhängig von der Haltedauer immer der Ertragsbesteuerung mit 15,8 %-Punkten, während bei einer mehr als zehnjährigen Haltedauer einer Immobilie im Privatbereich beim Verkauf keine Steuerbelastung eintritt. Auf Grund der laufenden Steuerersparnisse der Immobilien-GmbH ergibt sich dennoch im Hinblick auf die gesamte Haltedauer häufig ein Gesamt-Steuervorteil.
Die Integration von Bestandsimmobilien
Auch bei bestehenden Miet- oder Gewerbeimmobilien kann es sinnvoll sein, diese an eine neu gegründete GmbH zu veräußern, um künftig vom Steuervorteil der Immobilien-GmbH zu profitieren. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass beim Verkauf Grunderwerbsteuer und ggf. Ertragsteuern anfallen. Durch die sich in der Zukunft ergebenden Steuerersparnisse bei einer Immobilien-GmbH kann dieser punktuelle Steuernachteil allerdings kompensiert werden, sodass sich über die Haltedauer ein Gesamt-Steuervorteil ergibt.
Beispiel für den Vermögensaufbau durch den Einsatz der Immobilien-GmbH
Eine vermietete Immobilie soll zum Kaufpreis von TEUR 400 erworben werden.
Berechnungsannahmen:
• Jahreskaltmiete 4,5 % des Kaufpreises,
• generierte Mieterträge werden wiederum angelegt – Zinssatz 1,0 %
• Mehr-Verwaltungskosten für die GmbH jährlich TEUR 1,2.