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Auszahlung IAP 2024: Das ist zu beachten

Auch in 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten weiterhin die Inflationsausgleichsprämie (IAP) als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren. Entscheidend ist, die Prämie bleibt nur steuer- und sozialabgabenfrei bis zu einem Betrag von 3.000 Euro im gesamten Begünstigungszeitraum. Denn die Steuerbefreiung gilt nicht jährlich, sondern innerhalb des Begünstigungszeitraumes vom 26.10.2022 (Tag nach der Verkündung des Gesetzes) bis zum 31.12.2024. Die steuerfreie Auszahlung ist im begünstigten Zeitraum auch in mehreren Teilbeträgen möglich, sofern eben der Gesamtbetrag nicht überschritten wird. 

 

Korrekte Auszahlung als Arbeitgeberleistung mit Hinweis notwendig

Voraussetzung zur gesetzeskonformen Auszahlung bleibt, dass IAP-Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, also zum Beispiel nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert werden. Zur korrekten Auszahlung reicht ein entsprechender Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung, dass die Prämie im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht. 

Sollten Sie zu Ihrer Situation individuelle Fragen zur IAP haben, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. 

Tanja Palzer 
Tanja Palzer
Standortleiterin Bitburg
Teamleiterin Lohn & Gehalt
Bilanzbuchhalterin
Zert. Steuerberatungsassistentin in
der (Zahn-) Ärzteberatung (IBG/HS Bremerhaven)
Lehnen & Partner ist eine Steuerberatungsgesellschaft mit den Standorten Prüm, Gerolstein, Bitburg, Daun, Wittlich, Idar-Oberstein, Morbach, Cochem und Kirchberg.
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